Leben mit Jesus
aus der Eucharistie

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Ave verum corpus, natum
de Maria Virgine;
Vere passum, immolatum
in Cruce pro homine.
Cuius latus perforratum
unda fluxit er sanguine;
Esto nobis praegustatum
mortis in examine.
O dulcis, o pie,
o Jesus, fili Mariae.
miserere mei!

Sei gegrüßt, wahrer Leib, geboren
von Maria, der Jungfrau;
Wahrlich gelitten, geopfert
am Kreuz für den Menschen.
Dessen Seite durchbohrt
eine Woge (von Wasser) floss und von Blut;
Sei uns Vorgekostetes
in des Todes Prüfung.
O Süßer, O Treuer,
O Jesus, Sohn Mariens,
erbarme dich meiner!

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Anbetungsgebete

 

 

 



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Ferdinand Holböck,
Das Allerheilgste und die Heiligen,
Eucharistische Heilige aus allen Jahrhunderten
der Kirchengeschichte

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CHRISTIANA-VERLAG
Stein am Rhein, 1979


I. DAS ALLERHEILIGSTE
Die Heilige Eucharistie in der Heiligen Schrift
Die Heilige Eucharistie in den Erklärungen des kirchlichen Lehramtes:
II. DIE EUCHARISTISCHEN HEILIGEN
Der heilige Ignatius von Antiochien (gest. um 110)
Der heilige Justinus der Märtyrer (gest. um 165)
Der heilige Irenäus von Lyon (gest. um 202)
Der heilige Tarsicius (gest. um 257)
Der heilige Cyprian von Carthago (gest. 258)
Die heiligen Märtyrer Saturninus und Gefährten (gest. 304)
Die heilige Barbara (gest. 306)
Der heilige Cyrill von Jerusalem (gest. 387)
Der heilige Johannes Chrysostomus (gest. 407)
Der heilige Augustinus (gest. 430)
Der heilige Gregor der Grosse (gest. 604)
Der heilige Beda Venerabilis (gest. 735)
Der heilige Paschasius Radbertus (gest. 860)
Der selige Maurilius von Rouen (gest. 1067
Der selige Lanfranc (gest. 1089)
Der selige Wolfhelm von Brauweiler (gest. 1091)
Der heilige Norbert von Xanten (gest. 1134)
Die heilige Hildegard von Bingen (gest. 1179)
Der heilige Hugo von Lincoln (gest. 1200)
Die selige Maria von Oignies (gest. 1213)
Der heilige Franziskus von Assisi (gest. 1226)
Der heilige Antonius von Padua (gest. 1231)
Die selige Ida von Nivelles (gest. 1231)
Die heilige Clara von Assisi (gest. 1253)
Der heilige Hyacinth (gest. 1257)
Die selige Eva (gest. 1266) und die heilige Juliana von Lüttich (gest. 1258)
Der heilige Thomas von Aquin (gest. 1274)
Die selige Ida von Löwen (gest. 1290)
Die heilige Gertrud von Helfta (gest. 1301)
Die selige Angela von Foligno (gest. 1309)
Die selige Emilia Bicchieri (gest. 1314)
Die selige Imelda (gest. 1333)
Die heilige Juliana Falconieri (gest. 1341)
Die selige Margareta Ebner (gest. 1351)
Der selige Heinrich Seuse (gest. 1366)
Die heilige Caterina von Siena (gest. 1380)
Die heilige Dorothea von Montau (gest. 1394)
Die selige Elisabeth von Reute (gest. 1420)
Die heilige Lidwina von Schiedam (gest. 1433)
Der gottselige Thomas von Kempen (gest. 1471)
Der heilige Nikolaus von Flüe (gest. 1487)
Die heilige Catharina von Genua (gest. 1510)
Der heilige John Fisher und der heilige Thomas More (gest. 1535)
Der heilige Antonius Maria Zaccaria (gest. 1539)
Der heilige Ignatius von Loyola (gest. 1556)
Der heilige Stanislaus Kostka (gest. 1568)
Der selige Johannes von Avila (gest. 1569)
Die heiligen Märtyrer von Gorkum (gest. 1572)
Die seligen Märtyrer Jakob Sales und Wilhelm Saultemouche(gest. 1593)
Der heilige Franz Borgia (gest. 1572)
Die heilige Teresa von Avila (gest. 1582)
Der heilige Carl Borromeo (gest. 1584)
Die heilige Caterina von Ricci (gest. 1590)
Der heilige Aloisius von Gonzaga (gest. 1591)
Der heilige Paschalis Bayion (gest. 1592)
Der heilige Petrus Canisius (gest. 1597)
Die heilige Maria Magdalena von Pazzi (gest. 1607)
Der heilige Jüan de Ribera (gest. 1611)
Der heilige Franz von Sales (gest. 1622)
Die heilige Hyacintha Marescotti (gest. 1640)
Die heilige Margareta Maria Alacoque (gest. 1690)
Die selige Maria von den Engeln (gest. 1717)
Die selige Crescentia Höss von Kaufbeuren (gest. 1744)
Der heilige Leonhard von Porto Maurizio (gest. 1751)
Der heilige Benedikt Joseph Labre (gest. 1783)
Der heilige Alfons Maria von Liguori (gest. 1787)
Der selige Noel Pinot (gest. 1794)
Der selige Diego Joseph von Cadiz (gest. 1801)
Der heilige Clemens Maria Holbauer (gest. 1820)
Der heilige Caspar del Bufalo (gest. 1837)
Der heilige Petrus Maria Alois Chanel (gest. 1841)
Die heilige Maria Magdalena Postel (gest. 1846)
Der heilige Johannes Maria Vianey (gest. 1859)
Der heiligmässige Franz Sales Handwercher (gest. 1853)
Der gottselige Frederick William Faber (gest. 1863)
Die heilige Maria Michaela vom Heiligsten Sakrament (gest. 1865)
Der heilige Peter Julian Eymard (gest. 1868)
P. Augustin Maria vom Heiligsten Sakrament (gest. 1871)
Der heilige Johannes Bosco (gest. 1888)
Der ehrwürdige Philibert Vrau (gest. 1905)
Der heilige Pius X. (gest. 1914)
Charles Foucauld (gest. 1916)
P. Lukas Etlin (gest. 1927)
Der Diener Gottes Johannes Baptist Reus (gest. 21. Juli 1947)
Therese Neumann von Konnersreuth (gest. 1962)
Maria, die Königin aller Heiligen

I. DAS ALLERHEILIGSTE

Bevor in chronologischer Reihenfolge eucharistische Heilige aller Jahrhunderte der Kirchengeschichte geschildert werden, gehören zuerst die wichtigsten Texte über das Allerheiligste, nämlich das heiligste Altarssakrament, die Heilige Eucharistie, aus der Heiligen Schrift und aus den Dokumenten des kirchlichen Lehramtes zur Kenntnis gebracht, um zu zeigen, dass diese eucharistischen Heiligen in ihrem Glauben an das "Mysterium fidei" nicht subjektiven Meinungen oder gar Hirngespinsten, sondern der klaren Lehre der Heiligen Schrift und dem in definitiven Konzilsentscheidungen unfehlbaren kirchlichen Lehramt gefolgt sind.

Allen biblischen und kirchenlehramtlichen Texten über die Heilige Eucharistie sei zuerst jene Definition des Allerheiligsten vorangestellt, die im Canon 801 des Kirchlichen Gesetzbuches (Codex Juris Canonici) von der Heiligen Eucharistie gegeben worden ist und immer noch gilt: "Die Heilige Eucharistie ist jenes Sakrament, in welchem unter den Gestalten von Brot und Wein Jesus Christus selbst gegenwärtig ist, geopfert und empfangen wird."

Die Heilige Eucharistie in der Heiligen Schrift

Im Alten Testament ist die Heilige Eucharistie als Opfer und Mahl für die messianische Zeit in vielfältiger Weise vorgebildet und prophetisch angekündigt worden. Es sei nur an das Opfer Abels (Gen 4,2 ff), Noes (Gen 8,20f), Melchisedechs (Gen 14,18-24) und Abrahams (Gen 22,1 ff), an das Osterlamm beim Passahmahl (Ex 12,1 ff), an das Manna in der Wüste (Ex 16, l ff) und an die Brote des Propheten Elias (l Kön 17,6; 17,8ff; 19,5ff) erinnert; es geht dabei immer um Typen oder Vorbilder des eucharistischen Opfers und Mahls; vor allem aber sei auf die Weissagung der Heiligen Eucharistie durch den Propheten Maleachi (Malachias 1,11 ff) hingewiesen; sie stammt aus dem 5. Jahrhundert vor Christus.

Gott tadelt hier durch den Mund des Propheten Maleachi zuerst die damaligen jüdischen Priester, die Ihm, wie um Ihn zu verhöhnen, nur blinde, lahme, kranke Opfertiere und fehlerhafte Speiseopfer darbrachten. Zur Strafe dafür kündigte Gott die Verwerfung des levitischen Priestertums und seiner Opfer, dann aber für die kommende messianische Zeit ein reines Speiseopfer an: "O wäre doch einer unter euch, der die Türen schlösse, damit ihr nicht umsonst auf Meinem Altar Feuer entzündet! Ich habe kein Wohlgefallen mehr an euch, spricht Jahwe, der Herr der Heer- scharen, und nehme kein Opfer mehr an aus eurer Hand! Denn vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergang ist Mein Name groß unter den Heidenvölkern, und an jedem Ort wird Meinem Namen ein reines Opfer dargebracht und eine reine Opfergabe. Groß wird Mein Name auch bei den Heidenvölkern sein. So spricht Jahwe, der Herr der Heerscharen."

Im Neuen Testament wird berichtet, dass Jesus Christus die Einsetzung der Heiligen Eucharistie vorbereitet, verheißen und vollzogen hat.

a) Jesus Christus hat die Einsetzung der Heiligen Eucharistie vorbereitet:
Man könnte hier auf verschiedene vorbereitende Schritte hinweisen, angefangen von der Teilnahme Jesu am Hochzeitsmahl zu Kana und dem dabei gewirkten Wunder; es sei nur besonders auf das von allen vier Evangelisten berichtete Wunder der Brotvermehrung hingewiesen (Mk 6,32-44; MT14.13-21; Lk9,10-17; Joh6,l-15). Der Hauptzweck dieses Wunders war sicher nicht die Stillung des leiblichen Hungers der Menschen; er lag vielmehr in der Offenbarung der göttlichen Machtfülle Jesu, der denen, die Ihm nachfolgen, das zum übernatürlichen Leben Notwendige gibt; im besonderen aber lag der Zweck dieses Wunders der Brotvermehrung in der Vorbereitung auf die Einsetzung der Heiligen Eucharistie.

b) Jesus Christus hat die Einsetzung der Heiligen Eucharistie verheißen:
Vieles wäre über die bei Joh 6,26-41 berichtete eucharistische Verheißungsrede, die Jesus in der Synagoge zu Kapharnaum hielt, zu sagen, so- wohl was den Inhalt dieser Rede, als auch was die Reaktion der ungläubigen Juden, der murrenden Jünger und schließlich der Apostel betrifft.

l) Der entscheidende Inhalt der eucharistischen Verheißungsrede: Jesus sagte: "Ich bin das Brot des Lebens. Eure Väter haben in der Wüste das Manna gegessen und sind gestorben. Dies ist das Brot, das vom Himmel herabkommt, damit man davon esse und nicht sterbe. Ich bin das lebendige Brot, das vom Himmel herabgekommen ist. Wer von diesem Brot isst, wird in Ewigkeit leben. Das Brot aber, das Ich geben werde, ist Mein Fleisch für das Leben der Welt... Wahrlich, wahrlich, Ich sage euch: Wenn ihr nicht das Fleisch des Menschensohnes esset und sein Blut trinket, habt ihr das Leben nicht in euch. Wer Mein Fleisch isst und Mein Blut trinkt, hat ewiges Leben und Ich werde ihn auf erwecken am Jüngsten Tag. Denn Mein Fleisch ist wahrhaft eine Speise und Mein Blut ist wahrhaft ein Trank. Wer Mein Fleisch isst und Mein Blut trinkt, der bleibt in Mir und Ich in ihm. Wie Mich der lebendige Vater gesandt hat und Ich durch den Vater lebe, so wird auch der, der Mich isst, durch Mich leben. Dies ist das Brot, das vom Himmel herabgekommen ist, nicht wie jenes, das eure Väter gegessen haben und gestorben sind. Wer dieses Brot isst, wird in Ewigkeit leben." (Joh 6,48-58)

2) Die Reaktion der ungläubigen Juden auf die Verheißung der Heiligen Eucharistie: "Sie murrten über Ihn, weil Er gesagt hatte: ,Ich bin das Brot, das vom Himmel herabgekommen ist!'..." (Joh 6,41-43). - Die Reaktion der zweifelnden Jünger: Sie sagten: "Diese Rede ist hart. Wer kann sie anhören?" (Joh 6,60). "Von da an zogen sich viele von seinen Jüngern zurück und wanderten nicht mehr mit Ihm." (Joh 6,66) Jesus aber nahm nichts von seiner "harten Rede" zurück, etwa mit der Bemerkung: "Ihr Jünger habt Mich falsch verstanden; bleibt doch, es war doch nicht so wörtlich gemeint!" Nein, Jesus bekräftigte das Gesagte und ließ die Jünger ziehen. — Die Reaktion der Apostel: Jesus stellte ihnen gegenüber die Vertrauensfrage: "Wollt etwa auch ihr weggehen?" Es klingt so, als ob der Herr sagen wollte: "Euch habe Ich in besonderer Weise erwählt, auf euch habe Ich meine ganze Hoffnung gesetzt, auf euch habe Ich mein ganzes Werk aufgebaut. Ihr seht, der Kreis Meiner Anhänger ist kleiner und kleiner geworden. Ihr Zwölf seid übriggeblieben. Wie steht es mit euch? Die persönliche Entscheidung, an den Ernst Meiner Worte zu glauben, bleibt auch euch nicht erspart. Wollt auch ihr weggehen, weil ihr nicht glauben könnt an das, was Ich vom Essen Meines Fleisches und vom Trinken Meines Blutes gesagt habe? So lieb ihr Mir seid und so leid Mir um euch wäre, dennoch nehme Ich auch euch gegenüber nichts von dem zurück, was Ich gesagt und verheißen habe. Ich werde Mein Fleisch den Menschen zur Speise und Mein Blut zum Tranke reichen!" "Wollt auch ihr weggehen?" Aus dieser entscheidungsvollen Frage folgt allein schon mit Notwendigkeit, dass die Worte Jesu, die diese seine Frage veranlasst hatten, etwas ganz Tiefes, über menschliches Begreifen weit Hinausgehendes, etwas ganz starken Glauben Forderndes enthalten müssen. Das aber ist nur dann der Fall, wenn die Worte Jesu buchstäblich zu nehmen sind. Wären sie nur im bildlichen, übertragenen Sinn zu nehmen, so läge nichts so Schweres vor, schon gar nicht für die Apostel. Da trat nun Petrus als Wortführer der Apostel vor und erklärte: "Herr, zu wem sollen wir gehen (wenn wir von Dir weggingen)? Nur Du hast Worte ewigen Lebens. Und wir haben geglaubt und erkannt, dass Du der Heilige Gottes (dass Du Christus, der Sohn Gottes) bist!" (Joh 6,68f). Dem unbegreiflichen Geheimnis der Heiligen Eucharistie gegenüber ist dies die einzig richtige Antwort. Die Antwort des Petrus ist bis auf den heutigen Tag auch die Antwort der auf den Felsen Petri gebauten Kirche geblieben. Letzte Begründung und Rechtfertigung des Dogmas von der realen Gegenwart Christi in der Heiligen Eucharistie gegenüber dem Versagen menschlichen Verstehens und Begreifens ist dies: Herr, wir wissen, was Du sagst, ist wahr! "Was Gott Sohn gesprochen, glaub' ich hier allein. Es ist der Wahrheit Wort und nichts kann wahrer sein!"

c) Jesus Christus hat die Einsetzung der Heiligen Eucharistie beim Letzten Abendmahl vollzogen:
Was Jesus in seiner Rede zu Kapharnaum verheißen hatte, erfüllte Er beim Letzten Abendmahl, wobei er seinen Aposteln uneingeschränkt und darum verpflichtend auch für ihre Nachfolger den Auftrag gab: "Tut dies zu Meinem Gedächtnis!"

Die Worte Jesu, mit denen Er das, was Er in Kapharnaum verheißen hatte, beim Letzten Abendmahl in der Einsetzung der Heiligen Eucharistie verwirklichte, sind uns in den vier Einsetzungsberichten bei Mk 14,22-25, Mt 26,26-29, Lk 22,15-20 und l Kor 11,23-25 überliefert. Wir haben in diesen vier Abendmahlsberichten, wie der protestantische Theologe Joachim Jeremias geschrieben hat, "Urgestein der Überlieferung vor uns, das bis in die dreißiger Jahre zurückreicht". Diese vier zweifellos authentischen Abendmahlsberichte stimmen im wesentlichen — neben kleinen Differenzen in nebensächlichen Dingen — völlig über- ein. Man hat sie auf einen gemeinsamen Urtext zurückzuführen ver- sucht, der so gelautet haben dürfte:

"Jesus nahm Brot, sprach das Lob- und Dankgebet, brach das Brot und gab es ihnen (den Jüngern) mit den Worten: ,Nehmet! Dies ist Mein Leib, der für euch hingegeben wird. Dies tut zu Meinem Gedächtnis!' Ebenso nahm Er nach dem Essen den Kelch mit den Worten: .Dieser Kelch ist der Neue Bund in Meinem Blute, das für euch vergossen wird!'"

Das Wichtigste über die Einsetzung der Heiligen Eucharistie beim Letzten Abendmahl lässt sich so zusammenfassen:
l) Brot und Wein sollten im Rahmen des Letzten Abendmahls nach dem Willen Jesu Christi nicht bloß Speise und Trank zur Stillung der menschlichen Urbedürfnisse des Hungers und Durstes sein, der Herr wollte vielmehr seinen Jüngern mit Brot und Wein ein Mahl gestalten, und zwar ein festliches Mahl - darauf weist der Wein hin! - und zugleich ein Abschiedsmahl, aber auch ein kultisches Mahl — es ging ja um das Paschamahl -, zu dem das an Gott gerichtete Dankgebet und der Lobpreis gehörten. Eingebaut in dieses lobpreisende Dankgebet sprach Jesus die eucharistischen Einsetzungs- oder Wandlungsworte. - Was uns für das rechte Verständnis der Heiligen Eucharistie, ihres Sinnes und ihrer Wirkungen die Symbolik des Mahles, das den Rahmen für die Einsetzung der Heiligen Eucharistie abgab, zu sagen hat, muss beachtet werden: Mahl ist mehr als Essen und Trinken; miteinander essen und trinken bei einem Mahl verbindet, schafft Gemeinschaft, knüpft Bande der Freundschaft, der Bruderschaft, der Liebe, der Zusammengehörigkeit. Alles frühere Mahlhalten Jesu mit den Jüngern, aber auch mit den Zöllnern und Sündern verdichtete sich im Letzten Abendmahl.

2) Die von Jesus Christus über Brot und Wein gesprochenen deutenden Worte hatten schöpferische Funktion: aus den Deuteworten wurden im vollen, wahren Sinn Wandlungsworte, sie brachten hervor, was sie sagten, sie stellten nicht bloß einen Tatbestand fest, sondern schufen ihn: "Das ist Mein Leib ... Das ist Mein Blut!"

Diese Worte Jesu über Brot und Wein lassen sich nicht metaphorisch- bildlich im übertragenen Sinn verstehen, sondern nur im buchstäblichen, wörtlichen Sinn. Nach katholischer Deutung dieser Worte, die von An- fang an bis heute immer die gleiche blieb in der vom Heiligen Geist geleiteten und hier sicher mit Unfehlbarkeit ausgestatteten Kirche, wollte Jesus mit diesen Worten sagen: Was Ich in Meinen Händen halte, ist Mein Fleisch. Der Wein im Kelch, den Ich in Meinen Händen halte, ist Mein Blut, durch das der Neue Bund besiegelt wird.

Die nichtkatholische Deutung dieser Worte Jesu über Brot und Wein beim Letzten Abendmahl versteifte sich fast ausnahmslos auf einen metaphorisch-bildlichen, übertragenen Sinn; dabei wusste man dann aber nie, was diese Worte denn eigentlich wirklich zu bedeuten haben; jeder Ausleger fand dann einen anderen Sinn heraus, die Worte wurden dunkel und unverständlich; die Entwicklung, die sich da im Bereich der reformatorischen Christenheit abgezeichnet hat, ist so, dass man mit Recht von einer ,,förmlichen Leidensgeschichte der Erklärung" der Einsetzungsworte gesprochen hat. Schon Martin Luther bekannte 1524 in seiner Schrift "An die Christen in Strassburg": "Das bekenne ich wohl: Wenn Dr. Carlstadt oder jemand anderer vor fünf Jahren mich hätte be- richtigen wollen, dass im Sakrament nichts als nur Brot und Wein wäre, der hätte mir einen großen Dienst getan. Ich habe wohl so starke Anfechtungen erlitten und mich gerungen und gewunden, dass ich gern her- ausgewesen wäre, weil ich wohl sah, dass ich damit dem Papsttum den größten Puff hätte geben können.. Aber ich bin gefangen, kann nicht heraus, der Text ist zu gewaltig da und will sich mit Worten nicht lassen aus dem Sinn reißen." Kaum 50 Jahre später ließ ein gewisser Christoph Rasperger ein Buch erscheinen mit dem Titel "Zweihundert Auslegungen der Worte ,Das ist mein Leib...'" (Ingolstadt 1577). Seit 1577 bis herauf in unsere Zeit ist es im nichtkatholischen Lager bei der Deutung der Worte Jesu über Brot und Wein beim Letzten Abendmahl nicht besser, sondern nur noch schlimmer geworden. M. Luthers Spott über die verschiedenartigen, den Text vergewaltigenden Auslegungen der Einsetzungsworte ist heute noch viel berechtigter als 1527, als er "Wider die Schwarmgeister" (Nürnberg 1527) schrieb: "Karlstadt in diesem heiligen Text ,Das ist mein Leib' martert das Wörtl, das, Zwingli martert das Wörtl ,ist', Oecolampad martert das Wörtl ,Leib'..., die einen martern den ganzen Text, andere den halben. Nur eine Auslegung kann die wahre sein. So gröblich narrt uns der Teufel!"

Aus der geschichtlichen Tatsache, dass dann, wenn der buchstäbliche Sinn der Einsetzungsworte abgelehnt wird, die wahre Bedeutung dieser Worte Jesu unauffindbar wird, ist mit dem Konzil von Trient zu schließen: "Die Worte Christi enthalten ganz klar jene eigentliche und offen- kundige Bedeutung, in der sie von den Vätern verstanden wurden. Darum ist es tatsächlich eine unwürdige Schmach, wenn sie von einigen streitsüchtigen und verkehrten Menschen gegen das gesamte Bewusst- sein der Kirche zu einer inhaltlosen, bloß bildlichen Redewendung her- abgewürdigt werden, in der von der Wahrheit des Fleisches und Blutes Christi keine Rede mehr ist." (l. Hauptstück der 13. Sitzung des Tridentinum, DS 1637)

Dass die buchstäbliche Auslegung der Einsetzungsworte die einzig richtige ist, ergibt sich schon aus der völligen Übereinstimmung, in der alle vier Einsetzungsberichte die Wandlungsworte bringen, und zwar ohne den geringsten Ansatz für die Berechtigung einer bloß übertragenen, bildlichen Deutung. Es ergibt sich das vor allem auch noch aus der Situation, in der Jesus diese Worte gesprochen hat:

a) Wenn man sich zuerst die Zuhörer ansieht, zu denen Jesus beim Letzten Abendmahl die Einsetzungsworte sprach, so muss man bereits zum Schluss kommen: Er kann gar nicht bildlich gesprochen haben, nicht bloß weil der buchstäbliche Sinn der nächstliegende war, sondern vor allem weil seine Zuhörer, die Apostel, von vornherein immer geneigt waren, die Worte ihres Meisters wörtlich zu nehmen; sie hatten unbegrenztes Vertrauen zu ihm. Als Petrus am Schluss der eucharistischen Verheißungsrede auf die entscheidungsvolle Frage Jesu an die Apostel: "Wollt etwa auch ihr weggehen?" zur Antwort gab: "Herr, wohin sollen wir gehen? Nur Du hast Worte ewigen Lebens!", so war dies tatsächlich die Grundstimmung der Apostel Jesus gegenüber; sie kannten nicht die rationalistische, alles übernatürlich Erhabene und Wunderbare von vornherein leugnende Kritiksucht; sie waren schließlich ja größte Wunder von selten Jesu gewöhnt und daher bereit, an übernatürliche, die Fassungskraft ihres Verstandes übersteigende Ereignisse zu glauben, wenn der Meister es ankündigte. In ihrer Glaubensbereitschaft und in ihrem Vertrauen zu Jesus nahmen sie oft sogar Redewendungen Jesu, die er nur bildlich gemeint hatte, buchstäblich; in solchen Fällen stellte Jesus aber den Irrtum der Apostel richtig (vgl. Mt 16,11; Lk 22,36; Joh 11,12 u. a.) - Die Apostel waren jedenfalls gewöhnt, die Worte Jesu zunächst immer buchstäblich zu verstehen. Bei den Einsetzungsworten aber waren sie ganz besonders geneigt, Jesu Worte: "Nehmet, esset, das ist Mein Leib ... Nehmet, trinket, das ist Mein Blut..." wörtlich zu verstehen, denn sie waren durch die Verheißung Jesu in der Synagoge von Kapharnaum darauf vorbereitet worden, dass Er ihnen sein Fleisch zur Speise, sein Blut zum Trank reichen werde. Damals hatte Jesus den Glauben an seine Worte ganz speziell von den Aposteln gefordert. Jetzt aber stellte er gerade die Apostel vor diese damals angekündigte Tatsache, an die sie glauben sollten. Man darf wohl auch mit Recht vermuten, dass Jesus die Apostel vor der Einsetzung der Heiligen Eucharistie noch genauer über sein Vorhaben aufgeklärt haben wird. Auf jeden Fall war bei den Aposteln alles dazu angetan, die Worte Jesu buchstäblich zu nehmen. Jesus aber, der doch seine Apostel genau kannte, hätte darum selbst den Irrtum direkt verschuldet, wenn er so redete, dass er von den Aposteln buchstäblich verstanden werden musste, dabei aber doch nur im bildlichen, übertragenen Sinn verstanden werden wollte.

b) Ganz besonders wichtig ist auch noch der Zeitpunkt, in welchem Jesus die Einsetzungsworte sprach: Gott hatte einst das Volk Israel aus allen Völkern erwählt und zu seinem Bundesvolk gemacht; er hatte einen Bund mit diesem seinem Volk geschlossen; zur Zeremonie der Bundesschließung gehörte ein blutiges Opfer, wie der Bericht über die Bundesschließung am Sinai zeigt. - Jesus hatte nun beim Letzten Abendmahl, wie Er selbst klar sagte, vor, den von Jeremia 31,31 angekündigten Neuen Bund zu schließen. Auch diese Bundesschließung sollte durch ein Opfer und durch Vergießen von Opferblut gekennzeichnet sein, aber nicht durch ein Tieropfer und durch Vergießen von Tierblut, sondern durch das Opferblut Jesu selber. Darum fügte Er den Wandlungsworten über den Wein: "Nehmet, trinket alle daraus! Das ist Mein Blut" die nähere Bezeichnung hinzu: "...das Blut des Neuen Bundes", das heißt: das Blut, durch das der Neue Bund besiegelt wird. Die Anspielung Jesu auf die alttestmentliche Bundesschließung am Sinai unter Moses ist dabei ganz offensichtlich; in Exodus 24,8 heißt es: "Hierauf nahm Moses das Blut und sprengte es gegen das Volk und sprach: ,Das ist das Blut des Bundes, den Jahwe mit euch... geschlossen hat.'" Jesus aber sprach fast wörtlich gleich: "Das ist Mein Blut, das Blut des Neuen Bundes." Bei der alttestamentlichen und bei der neutestamentlichen Bundesschließung wurden also fast die gleichen Worte gebraucht, beide Bünde, der Sinai-Bund und der Neue und ewige Bund, wurden unter Darbringung eines Opfers geschlossen und mit Opferblut besiegelt. Da Moses sich zweifellos eines wirklichen Blutes bediente, ist dies auch von Jesus anzunehmen. Der Bundesvertrag, mit dem der Neue Bund geschlossen wurde, heißt im griechischen Urtext der Einsetzungsworte "diatheke", womit das hebräische Wort "berith" (= Bund, Bundesver- trag) übersetzt wird; das griechische Wort "diatheke", dem das lateinische Wort "testamentum" entspricht, ist in der griechischen Rechtssprache Fachausdruck für "letztwillige Verfügung, Testament" und bedeutet erst in zweiter Linie "Bundesvertrag, Bund". Der Neue Bund, den Jesus geschlossen hat, ist zweifellos auch eine "letztwillige Verfügung", ein "Testament". Lateinisch lauten die Wandlungsworte über den Kelch im l Kor 11,25: "Hie calix Novum Testamentum est in Meo sanguine". Wir dürfen, wenngleich dies in den Einsetzungsberichten zwar nicht die vorrangige Bedeutung hat, die Heilige Eucharistie doch mit Recht das "Testament Jesu" nennen. Die Wandlungsworte Jesu über den Wein im Kelch würden dann lauten: "Dieser Kelch ist das Neue Testament in Meinem Blut." Besagen aber würden diese Worte (bei Berücksichtigung der Worte "berith"-"diatheke"-"testamentum"): "Das, was Ich euch in diesem Kelch hier reiche, ist Mein Blut, mit dem Ich jetzt - geheimnis- voll vorausnehmend und dann am Kreuz in voller Realität - den Neuen Bund schließe nach Art eines Testamentes!" Wenn wir nun den der griechisch-lateinischen Rechtssprache entnommenen Begriff "diatheke"-"testamentum"-Bundesvertrag im Sinne letztwilliger, testamentarischer Verfügung noch für unsere Beweisführung auswerten, können wir sagen: Jesus machte beim Letzten Abendmahl mündlich vor den Aposteln als seinen Zeugen sein Testament, das im Augenblick seines Todes in Kraft treten sollte (vgl. Hebr 9,16ff). Nun dürfen wir in der Rechtspraxis beim Testament einst und jetzt eins nicht übersehen: Das, was anderen im Testament vermacht wird, ist immer wörtlich zu nehmen. Beispielsweise schrieb das römische Recht ausdrücklich vor, dass bei Auslegung eines Testamentes der buchstäbliche Sinn der Worte maßgebend sein müsse. Im jüdischen Bereich war es nicht anders. Dürfen wir dann nicht folgern, dass auch das Blut, das Jesus seinen Jüngern testamentarisch vermacht, wörtlich zu verstehen ist, dass also in den Worten, die Jesus über den Kelch sprach, sein wirkliches Blut gemeint war und nicht etwa nur ein Symbol seines Blutes?

Was hätte Jesus Christus denn schon Grosses in seinem Testament hinterlassen, wenn Er uns in den Einsetzungsworten nur sagen wollte: "Sooft ihr Wein trinkt, dürft ihr und sollt ihr an Mein Blut denken, das im Wein versinnbildet wird!"? Das könnten wir auch ohne das Testament Jesu. Hingegen hat uns Jesus Christus wahrhaft Grosses in seinem Testament vermacht, wenn Er uns beim Letzten Abendmahl, wie der buchstäbliche Sinn der Einsetzungsworte es besagt, sein wahres Fleisch, sein wahres Blut testamentarisch zur immerwährenden Besiegelung des Neuen und ewigen Bundes hinterlassen hat im Geheimnis der Heiligen Eucharistie! Wenn Menschen aus diesem Erdenleben scheiden, können sie nicht sich selbst, sondern höchstens verschiedene äußere Güter, die sie besaßen, im Testament hinterlassen und vermachen. Jesus Christus aber hinterließ sich selbst mit seinem Fleisch und Blut, freilich geheimnisvoll verborgen in den Gestalten des verwandelten Brotes und Weines. So gesehen versteht man dann auch, wieso Jesus Christus sich nach dem Letzten Abendmahl, das auch Abschiedsmahl war, so sehr sehnen konnte: "Mit Sehnsucht habe Ich danach verlangt..." (Lk 22,15). Jesus Christus hat beim Letzten Abendmahl den Aposteln und der ganzen Menschheit das größte Geschenk gemacht und das Kostbarste ver- macht: sich selbst als Opfermahl in seinem im voraus hingeopferten Leib und in seinem im voraus zur Vergebung der Sünden vergossenen Blut.

c) Noch ein letzter Umstand, unter dem die Einsetzungs- oder Wandlungsworte beim Letzten Abendmahl gesprochen wurden, muss erwogen und gewogen werden in seiner Beweiskraft dafür, dass bei diesen Worten nur die buchstäbliche Auslegung möglich ist: Jener, der diese Worte sprach, war Jesus Christus, von dem wir als bewiesen voraussetzen dürfen, dass er der menschgewordene Sohn Gottes ist, dem gleiches Wesen mit dem himmlischen Vater, darum auch gleiches Wissen, Allwissenheit eigen ist und der darum nicht irren und nicht irreführen kann und der seine Kirche, die er damals mit der Besiegelung des Neuen Bundes stiftete, als seine Braut liebte und sich für sie hinopferte. Er sah in seiner Allwissenheit damals zweifellos voraus, dass seine Worte, die er da beim Letzten Abendmahl über Brot und Wein sprach, nicht bloß von den Aposteln, sondern auch von ihren Nachfolgern und von unzähligen Gläubigen in seiner Kirche, gerade auch von den besten unter ihnen, den Heiligen, herauf durch die Jahrhunderte buchstäblich verstanden wer- den würden. Hätte Jesus Christus die Einsetzungsworte nur bildlich gemeint gehabt, dann wäre er selbst schuld an einem abscheulichen, unausrottbaren Götzendienst, den die Kirche und mit ihr die besten Menschen nun schon seit fast 2000 Jahren mit Brot und Wein treiben würden, wie es die Ungläubigen ja tatsächlich der Kirche zum Vorwurf machen. Jesus Christus allein wäre dann dafür verantwortlich, denn die Kirche ist seit den Aposteln diesbezüglich nicht bloß im guten Glauben (bona fide), sondern im besten Glauben (optima fide), sie beruft sich hier ja mit Recht nur auf den Auftrag Jesu: "Tut dies zu Meinem Gedächtnis!" Ungezählte Gläubige, darunter tadellos vorbildliche, heilige Menschen, waren bereit, für den Glauben an die reale Gegenwart des Leibes und Blutes Christi in den Gestalten von Brot und Wein im Geheimnis der Heiligen Eucharistie ihr Leben hinzugeben. Wir werden einige solche Märtyrer der Heiligen Eucharistie näher kennen lernen. Wenn die Einsetzungsworte nicht buchstäblich, sondern nur bildlich zu verstehen sind, dann dürfte man nicht den Gläubigen und der Kirche den Vorwurf machen, sondern Jesus Christus selbst. Darum hat schon der bedeutende frühscholastische Theologe Richard von St. Viktor Jesus so angeredet: "Domine, si error hie est, a Teipso deceptisumus!" (Herr, wenn hier ein Irrtum vorliegt, dann sind wir von Dir selbst getäuscht worden!). Ganz ähnlich hat der gelehrte Erasmus von Rotterdam 1529 an einen gewissen Bero geschrieben: "Niemals habe ich mich davon überzeugen können, dass Christus, der doch die Wahrheit und die Liebe selber ist, so lange zugelassen hätte, dass seine geliebte Braut (die Kirche) so lange in einem so abscheulichen Irrtum verharrte und an seiner statt eine armselige Brotkruste anbetete."

Das Ergebnis unserer Überlegungen über die Situation und die Umstände, unter denen die Einsetzungsworte über Brot und Wein gesprochen wurden, ist dies: Wir müssen unbedingt daran festhalten und darauf be- stehen, dass diese Worte: "Das ist Mein Leib, der für euch hingegeben wird. Das ist Mein Blut im Neuen Bunde, das für euch und für viele ver- gossen wird zur Vergebung der Sünden" buchstäblich verstanden wer- den müssen. Dieses Argument aus der Situation, in der die Einsetzungsworte gesprochen wurden, hat der 1886 in Rom verstorbene, aus Südtirol stammende, bedeutende Theologe Kardinal J. Franzelin in seinem Traktat "De Eucharistia" sehr gut und knapp so zusammengefasst: "Es wäre ein klarer Widerspruch und darum unmöglich, dass ein solcher Lehrer zu solchen Jüngern unter solchen Umständen so dunkel gesprochen habe, dass durch diese Worte, mit denen er das erhabenste Unterpfand seiner Liebe hinterlassen wollte, ein Strick des Irrtums um die Apostel und die ganze Kirche gelegt worden wäre!"

Die Heilige Eucharistie in den Erklärungen des kirchlichen Lehramtes:

Bis ins 11. Jahrhundert liegt keine besonders beachtenswerte Äußerung des kirchlichen Lehramtes über die Heilige Eucharistie vor. Es liegt dies darin begründet, dass bis ins 11. Jahrhundert sich keine direkte Häresie gegen die Heilige Eucharistie, vor allem gegen die reale Gegenwart Christi in ihr erhoben hat.

1) Der erste direkte Leugner der realen Gegenwart Christi in der Heiligen Eucharistie war Berengar von Tours (+1088). Er wurde in der Zeit von 1050 bis 1095 von 13 Synoden verurteilt. Auf der römischen Synode des Jahres 1079 musste er folgendes Glaubensbekenntnis unterschreiben: "Ich, Berengar, glaube von Herzen und bekenne mit dem Mund, dass das Brot und der Wein, die auf dem Altar liegen, durch das Geheimnis des heiligen Gebetes und durch die Worte unseres Erlösers wesentlich (substantialiter) gewandelt werden in das wahre, eigentliche, leben- spendende Fleisch und Blut unseres Herrn Jesus Christus; nach der Konsekration sind sie der wahre Leib Christi, der, geopfert für das Heil der Welt, am Kreuze hing und der zur Rechten des Vaters sitzt, und das wahre Blut Christi, das aus der Seite floss, nicht nur im Zeichen und in der Wirksamkeit des Sakramentes (non tantum per signum et virtutem sacramenti), sondern in seiner eigentlichen Natur und in seiner wahren Wesenheit." (Nr. 559, DS 700)

2) Irrige Ansichten in der Eucharistielehre vertraten dann die Waldenser. Ihnen schrieb Papst Innozenz III. im Jahre 1208 folgendes Glaubensbekenntnis vor: "Die Opfergabe, das ist das Brot und der Wein, ist nach der Konsekration der wahre Leib und das wahre Blut unseres Herrn Jesus Christus. So glauben wir fest und ohne zu zweifeln mit aufrichtigem Herzen, und wir bekennen es ohne Rückhalt mit gläubigen Worten. Dabei wirkt ein guter Priester nicht mehr und ein schlechter nicht weniger. Denn nicht das Verdienst des Konsekrierenden, sondern das Wort des Schöpfers und die Kraft des Heiligen Geistes wirkt es. Darum glauben und bekennen wir fest, dass niemand, mag er noch so ehrenhaft, fromm, heilig und weise sein, die Eucharistie konsekrieren und das Opfer des Altares vollziehen kann oder darf, wenn er nicht ein von einem sichtbaren, irdischen Bischof gültig geweihter Priester ist. Drei Dinge sind nach unserem Glauben zu dieser Amtsverrichtung notwendig: ein zu diesem Amt vom Bischof eigens bestellter und geweihter Priester, dann jene feierlichen Worte, die von den heiligen Vätern in den Kanon der Messe gefügt wurden, und schließlich die entsprechende Intention dessen, der diese Worte spricht. So glauben und be- kennen wir fest. Wer aber meint und behauptet, ohne vorausgehende Weihe durch einen Bischof das eucharistische Opfer darbringen zu können, der irrt im Glauben und ist von der heiligen römischen Kirche zu trennen." (NR 560, DS 794)

3) Ebenfalls gegen die irrigen Ansichten der Waldenser gerichtet ist das, was das IV. Laterankonzil (1215) in seinem Dekret "Firmiter credimus" über die Heilige Eucharistie erklärt hat: "Es gibt nur eine allgemeine Kirche der Gläubigen, ohne welche keiner gerettet wird. In ihr ist Jesus Christus Priester und Opfer zugleich. Sein Leib und Blut ist im Altarssakrament unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft enthalten, nachdem durch Gottes Macht das Brot in den Leib und der Wein in das Blut wesensverwandelt worden sind... Dieses Sakrament kann nur der gültig geweihte Priester voll- ziehen." (NR 920, DS 802)

4) Als die Anhänger des englischen Irrlehrers Wyclif dessen falsche Lehre verbreiteten, dass nach erfolgter Konsekration Brot und Wein in ihrer Wesenheit erhalten bleiben und Christus nur im Zeichen und durch sein Wirken in der Heiligen Eucharistie zugegen sei, und dass eine Anbetung der Eucharistie Götzendienst sei, wurde ihnen vom Konzil von Konstanz bzw. durch Papst Martin V. in der Bulle "Inter cunctas" vom 22. Februar 1418 die Frage vorgelegt, "ob sie glauben, dass im Altarssakrament nach der Konsekration durch den Priester unter dem Schleier von Brot und Wein nicht materielles Brot und materieller Wein ist, sondern ganz und gar derselbe Christus, der am Kreuze gelitten hat und nun zur Rechten des Vaters sitzt" (NR 562, DS 1256)

5) Gegen die Reformatoren und ihre Ansichten in der Eucharistielehre hat sich das ökumenische Konzil von Trient auf der 13. Sitzung (1562) gewandt. Auf dieser Sitzung ging es vor allem um die wahre wirkliche Gegenwart Christie in der Eucharistie, die von Zwingli und Calvin geleugnet wurde. Was in fünf Hauptstücken ausführlich dargelegt wurde, fasste das Konzil in den folgenden 11 Lehrsätzen zusammen:

a) "Wer leugnet, dass im Sakrament der Heiligen Eucharistie wahr- haft, wirklich und wesentlich (vere, realiter et substantialiter) der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus enthalten ist, und wer umgekehrt behauptet, Christus sei in diesem Sakrament nur wie im Zeichen, im Bild oder in der Wirksamkeit (in signo vel figura aut virtute), der sei ausgeschlossen." (NR 577, DS 1651)

b) "Wer behauptet, im heiligsten Sakrament der Eucharistie bleibe die Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib Christi und der ganzen Weinsubstanz in das Blut Christi leugnet, wobei nur die Gestalten (species) von Brot und Wein zurückbleiben - diese Wandlung nennt die katholische Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (Transsubstantiation) -, der sei ausgeschlossen." (NR 578, DS 1652)

c)Wer leugnet, dass im verehrungswürdigen Sakrament der Eucharistie unter jeder Gestalt (des Brotes und des Weines) und unter den einzelnen Teilen einer jeden Gestalt nach der Teilung (der Gestalten) der ganze Christus enthalten ist, der sei ausgeschlossen." (NR 579, DS 1653)

d) "Wer behauptet, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach vollzogener Konsekration nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus bleibend, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber vorher oder nachher gegenwärtig und in den konsekrierten Hostien oder Brotteilchen (Partikeln), die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrigbleiben, bleibe nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen." (NR 580, DS 1654)

e) "Wer behauptet, die hauptsächliche Frucht der Heiligen Eucharistie sei die Vergebung der Sünden oder aus ihr würden keine anderen Wirkungen hervorgebracht, der sei ausgeschlossen." (NR 581, DS 1655)

f) "Wer behauptet, im heiligen Sakrament der Eucharistie dürfe Christus, der einziggeborene Sohn Gottes, nicht auch mit der äußeren Huldigung der Gottesverehrung angebetet werden, und er solle des- halb auch nicht durch eine besondere äußere Feierlichkeit verehrt werden, und man solle ihn nicht nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder man solle ihn nicht öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen und seine Anbeter seien Götzendiener, der sei ausgeschlossen." (NR 582, DS 1656)

g) "Wer behauptet, es sei nicht erlaubt, die Heilige Eucharistie im Tabernakel aufzubewahren, sie müsse vielmehr gleich nach der Konsekration notwendig an die Umstehenden ausgeteilt werden, oder es sei nicht erlaubt, die Heilige Eucharistie feierlich zu den Kranken zu tragen, der sei ausgeschlossen." (NR 583, DS 1657)

h) "Wer behauptet, man genieße Christus, wenn er in der Heiligen Eucharistie dargereicht wird, nur geistig und nicht auch sakramental und real, der sei ausgeschlossen." (NR 584, DS 1659)

i) "Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die Jahre der Unterscheidung erreicht hat, müsse jedes Jahr wenigstens zu Ostern kommunizieren gemäss der Vorschrift der heiligen Mutter Kirche, der sei ausgeschlossen." (NR 585, DS 1659)

k) "Wer behauptet, dem zelebrierenden Priester sei es nicht erlaubt, sich selbst die Kommunion zu reichen, der sei ausgeschlossen." (NR 586, DS 1660)

l) "Wer behauptet, der Glaube allein sei eine hinreichende Vorbereitung auf den Genuss des Sakramentes der Heiligen Eucharistie, der sei ausgeschlossen. Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum Tod und zur Verdammung empfangen werde, bestimmt und er- klärt diese heilige Kirchenversammlung (von Trient), dass diejenigen, die ihr Gewissen einer Todsünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben, darüber Reue zu haben, dennoch notwendig vorher die sakra- mentale Beichte ablegen müssen, sofern sie einen Beichtvater erreichen können. Wer es sich aber anmaßt, das Gegenteil zu lehren, zu predigen, hartnäckig zu behaupten oder auch in öffentlicher Diskussion zu verteidigen, der sei ohne weiteres (eo ipso) exkommuniziert." (NR 587, DS 1661)

Auf der 21. Sitzung (1562) gingen die Beratungen auf dem Konzil von Trient um die damals viel umstrittene Frage des Laienkelchs. Aus den diesbezüglich erlassenen Lehrsätzen sind nur der l. und 3. Lehrsatz von Bedeutung:

a) "Wer behauptet, alle Christgläubigen müssten nach göttlichem Gebot oder aus Heilsnotwendigkeit beide Gestalten des heiligsten Sakramentes der Eucharistie empfangen, der sei ausgeschlossen." (NR 592, DS 1731)

b) "Wer leugnet, dass der ganze, vollständige Christus, der Quell und Urheber aller Gnaden, auch unter der bloßen Gestalt des Brotes all- ein genossen wird, weil er nicht, wie einige falsch behaupten, nach Christi eigener Festsetzung unter beiden Gestalten empfangen werde, der sei ausgeschlossen." (NR 594, DS 1733)

Auf der 22. Sitzung (1562) gingen die Beratungen auf dem Konzil von Trient um das Messopfer und seine Beziehungen zum Kreuzesopfer. Aus den diesbezüglich erlassenen Lehrsätzen sind vor allem die ersten vier beachtenswert:

a) "Wer behauptet, in der Messe werde Gott nicht ein wahres und eigentliches Opfer dargebracht, oder die Opferhandlung bestehe in nichts anderem als dass uns Christus zur Speise gereicht werde, der sei ausgeschlossen." (NR 606, DS 1751)

b) "Wer behauptet, durch die Worte Christi: ,Tut dies zu Meinem Gedächtnis' habe Er seine Apostel nicht zu Priestern bestellt oder nicht angeordnet, dass sie selbst und die anderen Priester Seinen Leib und Sein Blut opfern, der sei ausgeschlossen." (NR 607, DS 1752)

c) "Wer behauptet, das Messopfer sei nur Lob- und Danksagung oder bloße Erinnerung an das Kreuzesopfer und nicht ein wahres Sühnopfer, oder es bringe nur dem Nutzen, der kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und Verstorbene, für Sündenschuld und Sündenstrafen zur Sühne und für andere Nöte aufopfern, der sei aus- geschlossen." (NR 608, DS 1753)

d) "Wer behauptet, durch das Messopfer werde das hochheilige Opfer Christi am Kreuz gelästert oder herabgesetzt, der sei ausgeschlossen." (NR 609, DS 1754)

Das Konzil von Trient forderte von allen kirchlichen Amtsträgern die Ablegung eines speziell auf die durch das Konzil definierten Glaubenswahrheiten ausgerichteten Glaubensbekenntnisses. Auf Drängen des heiligen Petrus Canisius erliess Papst Pius IV. dieses sogenannte Trienter Glaubensbekenntnis (Professio fidei Tridentina). Darin heißt es bezüglich der Heiligen Eucharistie: "Ich bekenne, dass in der Messe ein wahres, eigentliches und sühnen- des Opfer dargebracht wird für Lebende und Verstorbene, dass im heiligsten Sakrament der Eucharistie wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus gegenwärtig ist, dass eine Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib Christi und der ganzen Weinsubstanz in das Blut Christi sich vollzieht. Diese Wandlung nennt die katholische Kirche Wesensverwandlung (Transsubstantiation). Ferner bekenne ich, dass auch unter nur einer Gestalt der ganze, vollständige Christus und das wahre Sakrament empfangen wird." (NR 934, DS 1866)

Dass sich an dem verpflichtenden Glauben an die auf dem Konzil von Trient über die Heilige Eucharistie definierten Dogmen in unserem Jahrhundert nichts geändert hat, zeigen sehr klar die Enzykliken der Päpste. Es sei nur an Leos XIII. Enzyklika "Mirae caritatis" vom 28. Mai 1902, an Pius' XII. Enzykliken "Mediator Dei" vom 20. November 1947 und "Humani generis" vom 12. August 1950 und an Pauls VI. Enzyklika "Mysterium fidei" vom 3. September 1965 erinnert. Papst Paul VI. hat auch in seinem "Credo des Gottesvolkes" die unbe- dingt festzuhaltenden eucharistischen Glaubenswahrheiten in Erinnerung gerufen:

Artikel 17: "Wir glauben, dass die Messe, die vom Priester kraft der durch das Weihesakrament empfangenen Gewalt in der Person Christi gefeiert und von ihm im Namen Christi und der Glieder seines mystischen Leibes dargebracht wird, in Wahrheit das Opfer von Golgota ist, das auf unseren Altären sakramental gegenwärtig wird.

Wir glauben, dass in der Art und Weise, wie vom Herrn beim Letzten Abendmahl Brot und Wein konsekriert und in seinen Leib und sein Blut verwandelt worden sind, die er kurz darauf für uns am Kreuz zum Opfer brachte, ebenso Brot und Wein, wenn sie vom Priester konsekriert werden, in den Leib und das Blut Christi, der glorreich im Himmel wohnt, verwandelt werden.

Und wir glauben, dass die geheimnisvolle Gegenwart des Herrn unter dem, was für unsere Sinne genau wie vorher fortzubestehen scheint, eine wahre, reale und substantielle Gegenwart ist."

Artikel 18: ,,In diesem Sakrament kann daher Christus nicht anders gegenwärtige werden als nur durch die Verwandlung der ganzen Brotsub- stanz in seinen Leib und durch Verwandlung der ganzen Weinsubstanz in sein Blut, wobei nur die Eigentümlichkeiten des Brotes und des Weines, wie sie von unseren Sinnen wahrgenommen werden, unangetastet bleiben. Diese geheimnisvolle Verwandlung wird von der heiligen Kirche treffend und richtig Transsubstantiation genannt.

Jede Erklärung der Theologen, die sich um das Verständnis dieses Geheimnisses bemühen, muss, um mit dem katholischen Glauben überein- zustimmen, unbedingt daran festhalten, dass Brot und Wein in ihrer eigentlichen Wirklichkeit, unabhängig von unserem Denken, nach der Konsekration zu bestehen aufgehört haben, so dass nunmehr der anbetungswürdige Leib und das Blut des Herrn Jesus unter den sakramentalen Gestalten von Brot und Wein gegenwärtig sind. So hat es der Herr selbst gewollt, um sich uns zur Speise zu geben und uns einzugliedern in die Einheit seines mystischen Leibes.

Die eine, unteilbare Daseinweise des verklärten Herrn Jesus Christus im Himmel wird dadurch keineswegs vervielfältigt, sie wird nur durch das Sakrament an den vielen Orten der Erde, wo das Messopfer dargebracht wird, vergegenwärtigt. Diese Gegenwart bleibt nach abgeschlossener Opferfeier im heiligsten Sakrament, das im Tabernakel aufbewahrt wird und gleichsam die lebendige Herzmitte unserer Kirchen bildet, fortbestehen. Darum ist es uns eine heilige Pflicht, das fleischgewordene ewige Wort, das unsere Augen nicht erblicken können und das, ohne den Himmel zu verlassen, unter uns gegenwärtig geworden ist, in der heiligen Hostie, die unsere Augen schauen können, zu verehren und anzubeten."

II. DIE EUCHARISTISCHEN HEILIGEN

Der heilige Ignatius von Antiochien (gest. um 110)

Der Bischof von Antiochien, der zur Zeit des Kaisers Trajan von Syrien nach Rom geschleppt und in der Arena von wilden Tieren zerrissen wurde, schrieb auf der Reise nach Rom noch sieben kostbare Briefe, die einen Heiligen der Eucharistie offenbaren. Denn dieser Bischof , der von leidenschaftlicher Christusliebe und heißer Sehnsucht nach dem Martyrium erfüllt war und darum im Brief an die Römer (IV,1-3) schrieb: "Lasst mich der wilden Tiere Fraß werden, um zu Gott zu gelangen. Gottes Weizen bin ich und durch die Zähne der wilden Tiere muss ich gemahlen werden, um als reines Brot Christi erfunden zu werden", er wusste zu gut um die Bedeutung des verwandelten Brotes der Heiligen Eucharistie und schrieb darum im gleichen Brief an die Römer (VIII,3): Brot Gottes will ich, das ist Jesu Christi Fleisch, das aus dem Samen Davids stammt, und zum Trank will ich sein Blut, das die unvergängliche Liebe ist."

Der heilige Justinus der Märtyrer (gest. um 165)

Der um 103 n. Chr. in Nablus geborene Justinus ist gemäß des Gabengebetes an seinem Festtag ein Heiliger, welche die Eucharistie gegen die Schmähungen der Unbläubigen verteidigt hat. ALs Heide aufgewachsen war er auf der Scuhe nach Wahrheit und kam über die Philsophie zur Lesung der Bibel. Die Bibellsesung führte zum Wunsch nach der Taufe, welche er um 1300 n. Chr. erhielt. Gemäß der Zeit der Antike führte er danach Disskussionsgespräche, und schrieb Verteidigungsschriften (Apologien), um gegen Anwürfe das Christentum zu verteidigen.

In seiner an Kaiser Antonin gerichteten Schutzschrift (Apologia I, cap. 65, 66 u. 67) spricht der heilige Justinus klar und deutlich von der Heiligen Eucharistie; er beschreibt den eucharistischen Gottesdienst und die Ausspendung der Eucharistie und schreibt dann: "Diese Speise heißt bei uns Eucharistie; daran darf niemand teilnehmen, nur jener, der die Wahrheit unserer Lehre glaubt und jener Abwaschung zur Nachlassung der Sünden und zur Wiedergeburt sich unterzogen hat und so lebt, wie Christus es geboten hat. Denn wir empfangen dies nicht wie gemeines Brot oder gemeinen Trank, sondern so wie Jesus Christus durch das Wort Gottes Mensch geworden ist und Fleisch und Blut für unser Heil angenommen hat, so sind wir unterrichtet, dass auch die durch die von ihm herkommenden Gebetsworte (Wandlungsworte) konsekrierte Speise, von welcher unser Blut und Fleisch durch Verwandlung genährt wird, das Fleisch und Blut des fleischgewordenen Jesus ist. Denn die Apostel haben in den von ihnen stammenden Denkwürdigkeiten, die man Evangelien nennt, überliefert, dass sie folgende Weisung empfangen haben: Jesus habe Brot genommen, habe Dank gesagt und dann gesprochen: Das tut zu Meinem Gedächtnis, das ist Mein Leib. Und in gleicher Weise habe Er den Kelch genommen, habe Dank gesagt und gesprochen: Das ist Mein Blut; und ihnen allen habe Er davon mitgeteilt."

In seinem Dialog mit dem Juden Tryphon (Kap. 41) betont der heilige Justinus auch noch ganz besonders den Opfercharakter der Eucharistie. Er sagt zu dem Juden: "Von den Opfern, die ihr darbrachtet, hat Gott durch (den Propheten) Malachias gesagt: Ich habe kein Wohlgefallen an euch und werde von euch kein Opfer mehr annehmen... An allen Orten aber wird meinem Namen ein reines Opfer dargebracht werden; denn mein Name ist groß unter den Heiden, ihr aber entehrt ihn. Von jenen Opfern aber, die an allen Orten dargebracht werden, das heißt von dem Brot und dem Kelch der Eucharistie, hat Gott damals ebenfalls vorausgesagt und beigefügt, dass sein Name von uns verherrlicht werde. Jene, die Ihm die von Jesus Christus vorgeschriebenen Opfer darbringen, nämlich die Opfer, die in der Eucharistie an allen Orten dargebracht werden, alle jene sind Gott angenehm, wie er zum voraus versichert hat..."

Diese eucharistischen Zeugnisse, niedergeschrieben um das Jahr 138 n. Chr., zeigen doch sehr klar, dass die ersten Christen dasselbe glaubten, was auf dem Konzil von Trient über die Heilige Eucharistie feierlich als Dogma definiert wurde und was selbstverständlich auch heute noch die einzig wahre Lehre der Kirche über die Heilige Eucharistie ist.

Der heilige Irenäus von Lyon (gest. um 202)

Dieser bedeutendste Theologe des zweiten Jahrhunderts stammte aus Kleinasien und war in seiner Jugend Schüler des ehrwürdigen , greisen Märtyrer-Bischofs Polykarp von Smyrna. Zur Zeit des Kaisers Mark Aurel war er Priester in Lyon. Als Abgesandter der dortigen Märtyrer ging er in Sachen des Monatismus nach Rom. 177/8 wurde er in Lyon Nachfolger des Märtyterbischofs Photinus. Als Bischof kämpfte er besonders gegen die falsche Gnosis. Er tat es vor allem mit seinem großen Werk "Adversus Haereses". ("Gegen die Irrlehren")

Er nennt in diesem Werk die Eucharistie "Teilnahme am Leib und Blut des Herrn". Sinnvoll sieht er aber die Teilnahme nur unter der Bedingung, dass es eine Auferstehung der Toten gibt., also nicht irdisches Blut in Adern fließend, sonder Jesu Blut vergossen in seinem erlösenden Kreuzestod zur Vergebung der Sünden.

Die Eucharistie ist für uns Nahrung für das ewige Leben, Stärke für unseren Dienst als Glied des Weinstockes Jesu und als Dienst im Werden des Weizenkornes wie Christus es wurde. Die Eucharistie ist Unterpfand, "indem der Logos Gottes ihnen die Auferstehung schenken wird zur Ehre Gottes des Vaters."

Als Zusammenfassung aller Opfer des Alten Testamentes legt Irenäus das Opfer des Propheten Malachias, einst Vorläuferopfer des Alten Bundes, jetzt als Opfer des Neuen Bundes dar: die Eucharistie. "Und ähnlich bekannte er den Kelch, der aus dieser irdischen Schöpfung stammt, als sein Blut und machte beides zur Opfergabe des Neuen Bundes, so dass die Kirche, wie sie es von den Aposteln empfangen hat, auf der ganzen Welt darbringt.

Der heilige Tarsicius (gest. um 257)

Der heilige Cyprian von Carthago (gest. 258)

Die heiligen Märtyrer Saturninus und Gefährten (gest. 304)

Die heilige Barbara (gest. 306)

Der heilige Cyrill von Jerusalem (gest. 387)

Der heilige Johannes Chrysostomus (gest. 407)

Der heilige Augustinus (gest. 430)

Der heilige Gregor der Grosse (gest. 604)

Der heilige Beda Venerabilis (gest. 735)

Der heilige Paschasius Radbertus (gest. 860)

Der selige Maurilius von Rouen (gest. 1067

Der selige Lanfranc (gest. 1089)

Der selige Wolfhelm von Brauweiler (gest. 1091)

Der heilige Norbert von Xanten (gest. 1134)

Die heilige Hildegard von Bingen (gest. 1179)

Der heilige Hugo von Lincoln (gest. 1200)

Die selige Maria von Oignies (gest. 1213)

Der heilige Franziskus von Assisi (gest. 1226)

Der heilige Antonius von Padua (gest. 1231)

Die selige Ida von Nivelles (gest. 1231)

Die heilige Clara von Assisi (gest. 1253)

Der heilige Hyacinth (gest. 1257)

Die selige Eva (gest. 1266) und die heilige Juliana von Lüttich (gest. 1258)

Der heilige Thomas von Aquin (gest. 1274)

Die selige Ida von Löwen (gest. 1290)

Die heilige Gertrud von Helfta (gest. 1301)

Die selige Angela von Foligno (gest. 1309)

Die selige Emilia Bicchieri (gest. 1314)

Die selige Imelda (gest. 1333)

Die heilige Juliana Falconieri (gest. 1341)

Die selige Margareta Ebner (gest. 1351)

Der selige Heinrich Seuse (gest. 1366)

Die heilige Caterina von Siena (gest. 1380)

Die heilige Dorothea von Montau (gest. 1394)

Die selige Elisabeth von Reute (gest. 1420)

Die heilige Lidwina von Schiedam (gest. 1433)

Der gottselige Thomas von Kempen (gest. 1471)

Der heilige Nikolaus von Flüe (gest. 1487)

Die heilige Catharina von Genua (gest. 1510)

Der heilige John Fisher und der heilige Thomas More (gest. 1535)

Der heilige Antonius Maria Zaccaria (gest. 1539)

Der heilige Ignatius von Loyola (gest. 1556)

Der heilige Stanislaus Kostka (gest. 1568)

Der selige Johannes von Avila (gest. 1569)

Die heiligen Märtyrer von Gorkum (gest. 1572)

Die seligen Märtyrer Jakob Sales und Wilhelm Saultemouche(gest. 1593)

Der heilige Franz Borgia (gest. 1572)

Die heilige Teresa von Avila (gest. 1582)

Der heilige Carl Borromeo (gest. 1584)

Die heilige Caterina von Ricci (gest. 1590)

Der heilige Aloisius von Gonzaga (gest. 1591)

Der heilige Paschalis Bayion (gest. 1592)

Der heilige Petrus Canisius (gest. 1597)

Die heilige Maria Magdalena von Pazzi (gest. 1607)

Der heilige Jüan de Ribera (gest. 1611)

Der heilige Franz von Sales (gest. 1622)

Die heilige Hyacintha Marescotti (gest. 1640)

Die heilige Margareta Maria Alacoque (gest. 1690)

Die selige Maria von den Engeln (gest. 1717)

Die selige Crescentia Höss von Kaufbeuren (gest. 1744)

Der heilige Leonhard von Porto Maurizio (gest. 1751)

Der heilige Benedikt Joseph Labre (gest. 1783)

Der heilige Alfons Maria von Liguori (gest. 1787)

Der selige Noel Pinot (gest. 1794)

Der selige Diego Joseph von Cadiz (gest. 1801)

Der heilige Clemens Maria Holbauer (gest. 1820)

Der heilige Caspar del Bufalo (gest. 1837)

Der heilige Petrus Maria Alois Chanel (gest. 1841)

Die heilige Maria Magdalena Postel (gest. 1846)

Der heilige Johannes Maria Vianey (gest. 1859)

Der heiligmässige Franz Sales Handwercher (gest. 1853)

Der gottselige Frederick William Faber (gest. 1863)

Die heilige Maria Michaela vom Heiligsten Sakrament (gest. 1865)

Der heilige Peter Julian Eymard (gest. 1868)

P. Augustin Maria vom Heiligsten Sakrament (gest. 1871)

Der heilige Johannes Bosco (gest. 1888)

Der ehrwürdige Philibert Vrau (gest. 1905)

Der heilige Pius X. (gest. 1914)

Charles Foucauld (gest. 1916)

P. Lukas Etlin (gest. 1927)

Der Diener Gottes Johannes Baptist Reus (gest. 21. Juli 1947)

Therese Neumann von Konnersreuth (gest. 1962)

Maria, die Königin aller Heiligen

 

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