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VOM HANDELN IM DIESSEITS UND VON WESEN IM JENSEITS
Johann Heinrich Jung-Stilling (1740-1817)![]() |
äussert sich hierzu gelegentlich einer nächtlichen nachtodlichen Begegnung,
und diese wurde aufgeschrieben Gotthold Untermschloss Jung-Stilling-Gesellschaft, Siegen |
Leicht veränderte Online-Fassung des gleichnamigen Buches (ISBN 3-928984-11-X), erschienen 1995 im Verlag der Jung-Stilling-Gesellschaft e.V., Postfach 10 04 33, D-57004 Siegen. Die gewerbliche Nutzung des Textes bedarf der schriftlichen Einwilligung des Copyright-Inhabers. Spenden für die Arbeit der Jung-Stilling-Gesellschaft sind erbeten auf das Konto-? 1186 485 bei der Sparkasse Siegen (BLZ 460 500 01). Siehe die Internet-Seite über Johann Heinrich Jung-Stilling und die dortigen downloads!
Siehe auch das Gedicht Stillings Gottes Boten zu den Menschen
Seit morgens vorm Computer schon:
Da bleibt kaum noch Konzentration!
Mir grau es vor den Augen schwamm;
Dazu ein Fehler im Programm,
Für den allein ich schuldig war,
Weil dies Programm ich selbst gebar.
Zwei Stunden hatte ich verwandt,
Bis endlich ich den Mangel fand:
Und der war so elementar,
Dass stets er mir entgangen war.
1 Geheimer Hofrat Professor Johann Heinrich Jung-Stilling (1740-1817), der Weltweisheit und Arzneikunde Doktor. Dieser wurde in der letzten Zeit wiederholt hier auf Erden gesehen.
Siehe entsprechende Berichte (soweit diese im Druck erschienen bzw. veröffentlicht sind) unter anderem bei Treugott Stillingsfreund: Erscheinungen im Siegerland. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1987, S. 12 (zu Siegen), S. 18 (zu Frankfurt am Main), S. 34 (zu Marburg an der Lahn, wo Jung-Stilling von 1787 bis 1803 als Ökonomik-Professor lehrte), S. 41 (zu Hilchenbach-Müsen im Kreis Siegen-Wittgenstein), S. 48 (im Zentrum der Stadt Siegen), S. 88 (zu Rom in ungemein verzweifelter und äusserst beschämender Lage).
Weitere Berichte finden sich bei Gotthold Untermschloß: Begegnungen mit Johann Heinrich Jung-Stilling. Siegen (Kalliope Verlag) 1988, S. 9 (zu Wuppertal, wo Jung-Stilling zu Lebzeiten sieben Jahre als Arzt und Augenarzt praktizierte), S. 16 (zu Heidelberg, wo Jung-Stilling von 1784 bis 1787 als Professor an der Universität das Fach Ökonomik lehrte, und später noch einmal von 1803 bis 1806 wohnte), S. 22 (zu Braunschweig, wo Jung-Stilling zu seiner Zeit hienieden 1801 weilte und mehrere Augen-Operationen vornahm), S. 31 (zu Lausanne am Genfer See), S. 40 (zu Salzburg), S. 50 (zu Lahr), S. 56 (zu Burgdorf im Kanton Bern, wo Stilling zu Lebzeiten auf drei Reisen Starblinde operierte), S. 79 (zu Mannheim, wo Jung-Stilling zu seiner irdischen Zeit den regierenden Kurfürsten Karl Theodor, den Statthalter von Oberndorff und einige einflussreiche Hofbeamte persönlich kannte, und wo er Mitglied der [literarischen] "Teutschen Gesellschaft" war), S. 90 (im Herzen von Wien), S. 101 (zu Stuttgart, wo Jung-Stilling zu Lebzeiten 1801 und 1802 Augenkranke operierte und zahlreiche Freunde hatte), S. 113 (zu Hamburg), S. 125 (im Alten Botanischen Garten zu München); Glaubrecht Andersieg: Allerhand vom Siegerland. Siegen (Höpner Verlag) 1989, S. 41 (im Siegerland), S. 188 (zu Neunkirchen/Siegerland).
Erscheinungs-Berichte sind auch aufgezeichnet bei Christlieb Himmelfroh: Jung-Stilling belehrt. Kirchhundem (AK-Verlag) 1991, S. 11 (zu Siegen), S. 75 (zu Kreuztal-Krombach am Grabe von Jung-Stillings Patenonkel, des fürstlich-oranischen Oberbergmeisters Johann Heinrich Jung [1711-1786]), S. 100 (an einem Autobahn-Rastplatz), S. 117 (zu Berlin), S. 134 (zu Essen), S. 146 (zu Wien) und S. 158 (zu Marburg an der Lahn).
Siehe auch Haltaus Unverzagt: Hat Jung-Stilling Recht? Protokolle nachtodlicher Belehrungen. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1993 (Jung-Stilling-Schriften, Bd. 2), S. 7 (im Hochgebirge), S. 47 (zu Leipzig, wo Jung-Stilling zu Lebzeiten 1803 und 1804 auf Operationsreisen weilte), S. 91 (im Schnellzug).
Weitere Niederschriften von neueren Gesprächen mit Jung-Stilling unter anderem bei Gotthold Untermschloß: Von Leistung, Mühe und Entgelt in dieser unsrer Arbeitswelt. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1993, bei Frommherz Siegmann: Das Herzstück richtiger Wirtschaftslehre. Eine nachtodliche Unterweisung von Johann Heinrich Jung-Stilling. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1994 sowie bei Freimund Biederwacker: Vom folgenschweren Auto-Wahn. Protokoll einer nachtodlichen Belehrung. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1996.
Siehe zur Erscheinung verstorbener Menschen auf der Erde Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde, in einer Natur= Vernunft= und Bibelmäsigen (so) Beantwortung der Frage: Was von Ahnungen, Gesichten und Geistererscheinungen geglaubt und nicht geglaubt werden müße (so, mit Eszett). Nürnberg (Raw'sche Buchhandlung) 1808, Reprint Leipzig (Zentralantiquariat der DDR) 1987, S. 220 ff. (das Werk wurde bereits 1812 ins Schwedische, 1815 ins Niederländische und 1834 ins Englische übersetzt; siehe hierzu Klaus Pfeifer: Jung-Stilling-Bibliographie. Siegen [J. G. Herder-Bibliothek] 1993 [Schriften der J. G. Herder-Bibliothek Siegerland, Bd. 28]) sowie Johann Heinrich Jung-Stilling: Apologie der Theorie der Geisterkunde veranlaßt durch ein über dieselbe abgefaßtes Gutachten des Hochwürdigen (so) geistlichen Ministeriums zu Basel. Als Erster Nachtrag zur Theorie der Geisterkunde. Nürnberg (Raw'sche Buchhandlung) 1809, 2. Aufl. 1833.
Jung-Stillings Originalwerk hat im Titel "Geister=Kunde" (mit [dem damals üblichen Doppel-] Bindestrich); die darauf bezüglichen Schriften schreiben meistens "Geisterkunde" (in einem Wort).
2 Jung-Stilling erhielt als Professor für ökonomische Wissenschaften an der Universität Heidelberg durch Erlass des Kurfürsten Karl Theodor von Pfalz-Bayern (ihm hatte er auch seine medizinische Doktorarbeit gewidmet und diese persönlich bei Hofe zu Mannheim überreicht) vom 31. März 1785 die Ernennung zum "Kurpfälzischen Hofrat".
Das mit dem Hofrats-Titel verbundene gesellschaftliche Ansehen war zu jener Zeit beträchtlich. Es gewährte dem Träger manche Bevorzugungen, so auch (was Jung-Stilling als reisenden Augenarzt ganz besonders zum Vorteil gereichte) an Posten, Schildwachen, Stadttoren, Brücken sowie Maut- und Grenzstationen.
Der Friedensvertrag von Campo Formio (7 km südwestlich von Udine in Venetien) vom 17. Oktober 1797 zwischen Napoléon und Kaiser Franz II., bestimmte in Artikel 20 den Rhein als die Staatsgrenze zwischen Frankreich und Deutschland, was im Frieden von Lunéville (südöstlich von Nancy gelegen; ehem. Residenz der Herzöge von Lothringen) am 9. Februar 1801 bestätigt wurde.
Eine ausserordentliche Reichsdeputation, eingesetzt am 7. November 1801, beriet daraufhin in Regensburg über die Entschädigung an deutsche Fürsten, die (links der neuen Staatsgrenze zu Frankreich gelegene) Gebiete an Frankreich abtreten mussten.
Durch besondere günstige Umstände (verwandtschaftliche Beziehungen zu Frankreich: ein Enkel heiratete die Adoptivtochter von Napoléon) vergrösserte der Markgraf von Baden bei dieser Gelegenheit sein Gebiet um ein Mehrfaches. Die pfälzische Kurwürde ging auf ihn über. Wenige Jahre später rückte er durch den Rheinbundvertrag vom 12. Juli 1806 nach Artikel 5 gar zum Grossherzog mit dem Titel "Königliche Hoheit" auf.
Mit dem Übergang der rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz (so auch der alten Residenz- und Universitätsstadt Heidelberg, der neuen Residenzstadt Mannheim [mit dem grössten Barockschloss in Deutschland] und Schwetzingen [mit dem kurfürstlichen Lustschloss samt 76 Hektar grossen Schlossgarten, Moschee, Badehaus und Theater]) an das Haus Baden durch den Regensburger Reichsdeputationsschluss vom 25. Februar 1803 wurde gemäss § 59, Abs. 1 ("Unabgekürzter lebenslänglicher Fortgenuss des bisherigen Rangs") der "kurpfälzische" zum "badischen" Hofrat.
Zu Beginn des Jahres 1808 wird Jung-Stilling als Berater des Grossherzogs von Baden in Karlsruhe ("ohne mein Suchen und Wünschen", wie er selbst betont) zum "Geheimen Hofrat in Geistlichen Sachen" ernannt.
Bei nachtodlichen Erscheinungen von Jung-Stilling wird dieser gewöhnlich mit "Herr Hofrat" (seltener mit "Herr Geheimrat") angesprochen, auch von seinem Engel Siona. Der Titel "Hofrat" ist gleichsam fester Bestandteil des Namens (adjunctio nominis), wie etwa "Apostel Paulus", "Kaiser Karl" oder "Prinz Eugen" zu verstehen, und nicht als ehrenvolle Benennung (titulus honoris). "Stilling" ist ein individueller Beiname (appellatio propria) und klingt zu vertraulich. "Professor Jung" und "Doktor Jung" greift eine Stufe niedriger als "Hofrat Jung"; das heisst: der Titel "Hofrat" steht über der Amtsbezeichnung "Professor" oder dem akademischen Grad bzw. volkstümlich der Berufsbezeichnung (= Arzt) "Doktor".
Ein jeder Christ, der in die Seligkeit eingeht, empfängt von GOtt einen neuen Namen, siehe Offenbarung 2, 17 sowie (Johann Heinrich Jung-Stilling:) Die Siegsgeschichte der christlichen Religion in einer gemeinnüzigen Erklärung der Offenbarung Johannis. Nürnberg (Raw'-sche Buchhandlung) 1799, S. 89. Der besondere Name, mit dem Jung-Stilling im Jenseits beschenkt wurde, ist Ohephiah (= der GOtt liebt). Siehe ....r..: Stillings Siegesfeyer. Eine Scene aus der Geisterwelt. Seinen Freunden und Verehrern. Stuttgart (Steinkopf) 1817. Siehe über die Ankunft von Jung-Stilling in der Seligkeit auch Helena Schlatter-Bernet (?): Sieg des Getreuen. Eine Blüthe hingeweht auf das ferne Grab meines unvergeßlichen väterlichen Freundes Jung=Stilling. Nürnberg (Raw'sche Buchhandlung) 1820, S. 7 ff.
3 Stillings-Freund meint zunächst Gönner und Förderer von Jung-Stilling und später dann Verehrer oder zumindest dem Autor gegenüber wohlwollender Leser der Schriften von Jung-Stilling. Der Begriff wurde in diesen beiden Bedeutungen von ihm selbst eingeführt. Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte. Vollständige Ausgabe, mit Anmerkungen hrsg. von Gustav Adolf Benrath, 3. Aufl. Darmstadt (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) 1992, S. 213, S. 441, S. 513, S. 536, S. 566.- Auf der anderen Seite gibt es aber auch "Stillings-Feinde", siehe ebendort, S. 316.
4 Der Theologe Magister Christian Friedrich Benjamin Vischer (1768-1814), Diakon in Ludwigsburg; siehe DBA 1309, 41 f. Er veröffentlichte 1809 im Verlag Steinkopf zu Stuttgart "Bemerkungen über Herrn Hofrath Jungs Theorie der Geisterkunde und einige damit verwandte Gegenstände zur Belehrung und Warnung des Volks", worin er Jung-Stilling der Selbsttäuschung, des Aberglaubens und (zwischen den Zeilen) des Betrugs zeiht.
Siehe Titelblatt-Kopie der Schrift von Vischer auch bei Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades. Wahre und falsche Ansichten. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1993, S. 59 (Jung-Stilling-Studien, Bd. 1).
Im damaligen Königreich Württemberg mussten durch Erlass des Monarchen jeder Buchhändler, jeder Buchbinder sowie jeder Privatmann "bei Eidespflichten" alle im Besitz befindlichen Exemplare der "Theorie der Geister=Kunde" zwecks Vernichtung bei der Behörde einliefern.
5 Gemeint ist die "Theorie der Geister=Kunde" von Jung-Stilling; siehe Anm. 1.
6 Heint = in dieser Nacht (zusammengezogen aus dem alten Wort heinacht = hanc noctem).
7 Siehe zum Hades grundsätzlich Jung-Stilling-Lexikon Religion. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. 65 sowie Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 181 (Register, Stichwort "Hades").
8 Noch 1990 zählt ein gelehrter Theologe die "Theorie der Geister=Kunde" der Gruppe der "abstrusen spiritistischen, wenngleich zeitgenössisch gar nicht so singulären Bücher" bei; siehe Badische Landesbibliothek Karlsruhe (Hrsg.): Jung-Stilling. Arzt- Kameralist- Schriftsteller zwischen Aufklärung und Erweckung (Ausstellungskatalog). Karlsruhe (Selbstverlag der Badischen Landesbibliothek) 1990, S. 124.- Abstrus (vom lateinischen abstrudere = wohl verstecken, verbergen) meint hier dunkel, kraus, verworren.
"Ich dächte man hätte heut zu Tage weit wichtigere Schriften zu critisiren als dies Buch. Ich appellire diesfalls an den höchsten Richterstuhl im Himmel, und ich weiß gewiß, daß da ein günstiges Urtheil für mich gesprochen wird", schreibt Jung-Stilling, siehe: Der graue Mann eine Volksschrift. Sieben und zwanzigstes Stück. Nürnberg (Raw'sche Buchhandlung) 1813, S. 302.
9 Schutzengel von Johann Heinrich Jung-Stilling. Er zeigte sich diesem zu dessen irdischer Zeit, nahm ihn von dort ins Jenseits mit und schrieb auch für ihn. Siehe Heinrich Jung-Stilling: Szenen aus dem Geisterreich, 7. Aufl. Bietigheim (Karl Rohm Verlag) 1999, S. 220 ff. (S. 279: "Siona hatte mir Lavaters Verklärung in die Feder diktiert").
(a) Der Name Siona bedeutet letztlich "die Himmlische"; siehe die genauere, weitläufige Erklärung dieses Namens bei Philipp Paul Merz: Onomasticon Biblicum. Augsburg (Veith) 1738, S. 1161 ff.
(b) Jung-Stilling fasst den Engel als weiblich auf. Er spricht Siona an als "unaussprechlich erhabene Tochter der Ewigkeit" (Szenen aus dem Geisterreich, S. 219), "göttliche Freundin" (ebenda, S. 223), dankt der "erhabenen Dolmetscherin" (ebenda, S. 241), die ihm als "Engel" oft ungesehen "immer liebevoll zur Seite ist (Johann Heinrich Jung-Stilling: Chrysäon oder das goldene Zeitalter in vier Gesängen. Nürnberg [Raw'sche Buchhandlung] 1818, 1.Gesang, Versabschnitt 3), den Gedankengang leitet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 282), aber auch vom Jenseits berichtet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 308).
(c) Siona führt auch Jung-Stilling (der im Chrysäon Selmar [= in der Halle der Männer berühmt"] heisst) auf einer "Himmels-Leiter" zum Sehen (Chrysäon, Prolog, Versabschnitt 2; siehe auch Versabschnitt 8), geleitet ihn zu seiner verstorbenen Tochter Elisabeth (Lisette, 17861802) und zu deren Mutter (Jung-Stillings zweiter Ehefrau Selma von St. George, 17601790) (Chrysäon, 4. Gesang, Versabschnitt 2 ff.). Siona bringt Jung-Stilling aber auch von himmlischen Höhen "in müdes Weltgewühle" wieder zurück (Chrysäon, 3. Gesang, Versabschnitt 87).
(d) Siehe zum Verständnis der Engel im religiösen Denken von Jung-Stilling auch Gerhard Merk (Hrsg.): Jung-Stilling-Lexikon Religion. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. XX f., S. 30 ff. sowie Gotthold Untermschloss: Vom Handeln im Diesseits und von Wesen im Jenseits (Anm. 2), S. 16 ff. und zum Gesamten Martin Landmann: Ahnungen, Visionen und Geistererscheinungen nach Jung-Stilling. Eine ausdeutende Untersuchung. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995.- Vgl. zum Grundsätzlichen aus neuerer theologischer Sicht Herbert Vorgrimler: Wiederkehr der Engel? Ein altes Thema neu durchdacht, 2. Aufl. Kevelaer (Butzon & Bercker) 1994.
10 Siehe Tob 4, 16 ("Quod ab alio oderis [odisse {= ungern haben, hassen} hat als verbum anomalum perfektische Form, aber präsentische Bedeutung; hier ein conjunctivus prohibitivus im Sinne von: 'nicht gern hättest, dass'] fieri tibi, vide ne tu aliquando alteri facias [hier verneinende Aufforderung, daher conjunctivus voluntativus im Sinne von: 'einem anderen zufügen mögest']").
11 Siehe Mt 7, 12 ("Omnia ergo quaecumque vultis ut faciant vobis homines, et [et = hier: so auch] vos facite illis. Haec est enim lex, et Prophetae") sowie Lk 6, 31 ("Et prout vultis ut faciant vobis homines, et [et prout- et = hier: so- wie] vos facite illis similiter").
12 Konkordanz = hier: alphabetisches Nachschlagewerk zur Auffindung derjenigen Stellen der Heiligen Schrift, die vom selben Wort (Verbalkonkordanz) oder Gegenstand (Realkonkordanz) handeln; früher als Buch, heute auch als Diskette.
13 Siehe Anmerkung 8 und Apg 23, 8 zur Leugnung der Geisterwelt zur Zeit Jesu. Vgl. auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 115 ff.
14 Die "anthropologische Wende" der Theologie geht letztlich von der Behauptung aus, dass nur im Menschen das Wesen GOttes erkannt werden könne. Siehe hierzu übersichtlich Anton Losinger: Orientierungspunkt Mensch. Der anthropologische Ansatz in der Theologie Karl Rahners, 2. Aufl. St. Ottilien (EOS Verlag) 1992; hier auch reichliche Quellen- und Literaturangaben.
15 Der katholische Theologe Karl Rahner (1904-1984); er gilt als Vorreiter einer anthropologisch gewendeten Theologie; siehe auch Anm. 14. Rahner drückt sich sprachlich so aus, dass ein Heer von Erklärern damit beschäftigt ist, näher herauszuarbeiten, was er (nicht) meint.
16 Ganz abgesehen von der deutlichsten Bezeugung in der Heiligen Schrift, erweist sich der Glaube an die Engel indessen auch als eine Forderung der Vernunft. Denn nur in dem reinen, körperlosen Geiste erscheint in möglichst vollkommener Weise ein Abbild des göttlichen Wesens, das in der Schöpfung in den verschiedensten Stufen und Formen eine Ähnlichkeit seiner selbst ins Leben rufen wollte.
Ja, bereits die Idee der Schöpfung (an sich betrachtet) dürfte uns die Erschaffung reiner Geister wahrscheinlicher und Gott entsprechender erscheinen lassen als jene der materiellen Wesen. Siehe (Johann Heinrich Jung-Stilling:) Blicke in die Geheimnisse der Natur=Weisheit denen Herren von Dalberg Herdern und Kant gewidmet. Berlin, Leipzig (George Jacob Decker) 1787, S. 113 und gedanklich feiner unterscheidend Thomas von Aquin: Summa Theologiae 1-1, q. 47 sowie q. 50.
17 Vgl. hierzu auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 111 f., wo sich Jung-Stilling gegen den Vorwurf der Vernunftfeindlichkeit seitens der Basler Gutachter seiner "Theorie der Geister=Kunde" rechtfertigt.
Siehe auch die nachtodlichen Aussagen von Jung-Stilling bei Christlieb Himmelfroh: Jung-Stilling belehrt (Anm. 1), S. 76 f., S. 101 ff. Dort (S. 76) sagt Jung-Stilling zur Aufgabe der Vernunft (als der Fähigkeit zum schlussrichtigen Denken):
"Vernunft dem Menschen ward geschenkt
Bewußt von GOtt, daß er auch denkt!
Das Denken klärt den Sinn der Dinge
Bewirkt, daß Einsicht man gewinne
In GOttes Schöpfung: die Natur,
Die SEines HEilgen GEistes Spur!"
Jung-Stilling fährt dann hinsichtlich des Gebrauchs des Denkens in Glaubensfragen
fort:
"Weil Gabe GOttes der Verstand,
Ist falsch es, daß man ihn verbannt,
Wenn wendet er zu dem sich hin,
Der gab ihm Eignung, Kraft und Sinn.
Wer GOtt den HErren sich be=denkt,
Mitnichten diesen irgend kränkt!
Die Schrift der Torheit den gar zeiht,
Der nicht zu solchem Tun bereit."
18 Siehe zum Beispiel Ps 148, 2 und 5 sowie Kol 1, 16 ("... in ipso [scilicet: Deo] condita sunt universa in caelis et in terra, visibilia et invisibilia, sive throni sive dominationes sive principatus sive potestates..."). Die genauere und tiefer begründende Erklärung dieser Fragen bei Thomas von Aquin: Summa Theologiae 1-1, q. 61, a. 1 ff.
19 Siehe Gen 3, 24.
20 Siehe Gen 19.
21 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 1), S. 31 f., S. 211, S. 362 f., S. 366 sowie Treugott Stillingsfreund: Erscheinungen im Siegerland (Anm. 1), S. 41, wo Jung-Stilling unter anderem lehrt:
"Die Zeit, so dartut unsre Uhr,
Mißt stets die Erdumdrehung nur.
Sie gibt jedoch mitnichten an,
Wann dieser Umlauf je begann.
Beziehungsmaß sie uns bloß ist,
Weil jeder Körper lebt auf Frist.
Die Zeit der Ewigkeit entspricht,
Wo zutrifft solcher Umstand nicht.
Die Zeit, die Frist dem lebend' Sein,
Ist Ewigkeit für Sand und Stein!
Ihr seht: die Zeit ist relativ;
Der Mensch schaut sie bloß subjektiv."
22 Siehe zum Beispiel Mt 8, 16, Lk 6, 18; 10, 20; 11, 26, Apg 19, 12, Hebr 1, 14.
23 Siehe Joh 8, 44, 2 Petr 2, 4 sowie Jud 6 ("Angelos vero, qui non servaverunt suum principatum, sed dereliquerunt suum domicilium, in iudicium magni diei, vinculis aeternis sub caligine [caligo = hier: Finsternis] reservavit"); vgl. auch Vers 9 (Streit des Teufels um den Körper von Mose).
24 Siehe Gen 3, 5 , Jes 14, 12-14 und Tob 4, 14 ("Superbiam numquam in tuo sensu aut tuo verbo dominari permittas, in ipa [scilicet: superbia] enim initium sumpsit omnis perditio") sowie zum Neid als Ursache Weish 2, 24 ("Individia autem diaboli mors introivit in orbem terrarum").
25 Siehe Ijob 3, 8; 40, 20, Jes 27, 1.
26 Siehe Offb 12, 9 ("... draco ille magnus, serpens antiquus, qui vocatur Diabolus et Satanas...").
27 Siehe Tob 3, 8; 8, 1-3 (Herz und Leber eines Fisches vertreiben Asmodäus).
28 Siehe Lev 16, 10.- Azazel bedeutet "Widersacher GOttes", also den Satan.
29 Siehe zum Beispiel Mt 10, 25, sowie Mk 3, 22, Lk 11, 15 (hier wird beidesmal Beelzebul "princeps daemoniorum" genannt).
30 Siehe 2 Kor 6, 15.
31 Siehe Ijob 11, 17; 38, 32, Jes 14, 12 (wo der König von Babylon helêl = Glanzgestirn, lateinisch: lucifer, genannt, und ihm wegen seines Stolzes der Sturz vorausgesagt wird), 2 Petr 1, 19 ("... lucifer oriatur in cordibus verstris ..."). Siehe zum Namen "Luzifer" auch Petrus Ravanellus: Bibliotheca Sacra seu Thesaurus Scripturae. Genf (Chouët) 1650, S. 954.
32 Dies ist die im Neuen Testament am häufigsten gebrauchte Bezeichnung; sie taucht an die sechzigmal auf.
33 Siehe 2 Petr 2, 11.
34 In der Fachsprache der Ontologie wird grundsätzlich mit Wesen das Sosein in statischer Betrachtung (essendi principium: das, wodurch etwas gerade das ist, was es ist: seine Wesenheit oder Washeit [quidditas]) verstanden, und mit Natur dasselbe Sosein in dynamischer Betrachtung als Tätigkeitsprinzip (operandi principium: Prinzip der Entwicklung des Seienden).
Wird jedoch dem Begriff Natur der Begriff Übernatur gegenübergestellt, so verbindet man die so unterschiedene statische und dynamische Betrachtung; und gemeint ist dann in der Regel im besonderen der Mensch als Geschöpf GOttes. Zur Natur in diesem Sinne (dem ordo naturae) gehören drei Merkmale.
Erstens alles, was das besondere Wesen eines Menschen innerlich begründet, also seine (durch die Geburt ihm verliehene) Washeit. Zweitens alles, was aus dem Wesen des Menschen spontan hervorgeht (wie Anlagen, Talente, Kräfte) oder doch durch eigene und fremde ausbildende Beeinflussung daraus hervorgehen kann (wie Kunstfertigkeit). Drittens alles, was ausserhalb des Menschen liegt, aber doch zu seinem Fortbestehen (wie Nahrung, Luft), zu seiner Tätigkeit, zu seiner Entwicklung (wie Gesellschaft, Staat) und zu seiner Zielerreichung (wie Gotteserkenntnis) notwendig ist.
Will man die genannten drei Merkmale auf ihren kürzesten Ausdruck bringen, so kann man sie mit einem Worte als Naturanspruch (debitum naturae) bezeichnen: als das, was erfordert wird, damit das Geschöpf in seiner Art vollkommen sei. Daher die Definition: natura sive naturale est omne id, quod alicui rei debetur (id est: quod constitutive vel consecutive vel exigitive pertinet ad aliquam creatam).
Übernatur heisst alles, was nicht "natürlich" im definierten Sinne ist. Wenn also das Natürliche dasteht als etwas dem Menschen Geschuldetes (debitum naturae), so kann das Kennzeichnende des Übernatürlichen bloss im Gegensatzbegriff des Ungeschuldetseins (indebitum naturae) liegen. Dies ist vornehmlich im positiven Sinne zu verstehen: es tritt etwas hinzu zu dem mit allem Notwendigen ausgerüsteten Geschöpf, und zwar als freies Geschenk (dona gratuita) der göttlichen Liebe.
Weil jedoch das Übernatürliche nicht über oder neben der Natur schwebt, sondern wie ein aufgepfropftes Edelreis in der Natur ist und wirkt, so muss es weiterhin als Zugabe der Natur (naturae superadditum) bestimmt werden. Es ist also das Übernatürliche eine zur Natur des Geschöpfes hinzugefügte, ungeschuldete Gabe GOttes.
Von daher ist es zunächst einmal falsch, das Übernatürliche übersinnlich, geistig, transzendental, überirdisch, jenseitig, unendlich, übervernünftig, religiös oder dergleichen zu nennen.
Da nun aber das Übernatürliche für die Natur bestimmt ist und in der Natur wirksam ist, so muss in letzterer unbedingt eine eigene passive Potenz (Potenz verstanden als Anlage zum Empfangen eines Aktes) gegeben sein. Diese bleibt zwar gegenüber jeder kreatürlicher Anregung regungslos, tot, leistet aber dem besonderen Einfluss des Schöpfers gegenüber- und zwar ihm allein- Gehorsam.
Diese passive Potenz wird auch Gehorsams-Potenz (potentia oboedientialis) genannt. Sie besteht nach dem Gesagten in der Fähigkeit des Geschöpfes, GOttes Wirken auch über die Grenzen der Natur- jedoch ohne deren Aufhebung- zu empfangen und entgegenzunehmen.
Die Gehorsams-Potenz ist damit die Voraussetzung für das Wunder und für die übernatürliche Begnadung des Menschen.
Siehe vertiefend hierzu Thomas von Aquin: Summa Theologiae 1-1, q. 115, a. 2, ad 4 sowie Summa Theologiae 3, q. 1, a. 3, ad 3; Alfons Lehmen: Lehrbuch der Philosophie auf aristotelisch=scholastischer Grundlage. Erster Band, 3. Aufl. Freiburg (Herder) 1909, S. 325 ff. sowie Joseph Pohle: Lehrbuch der Dogmatik. Neubearbeitet (so) von Josef Gummersbach, Bd. 1, 10. Aufl. Paderborn (Schöningh) 1952, S. 434 und die dort angegebene Literatur.
35 Siehe Dan 7, 10 ("Millia millium ministrabant ei, et decies millies centena millia assistebant ei..."), Offb 5, 11 (... erat numerus eorum millia millium...). Vgl. auch Mt 26, 53, Hebr 12, 22 (...multorum millium Angelorum frequentiam...).- Jedoch: "in angelis non est numerus qui est quantitas discreta, causatus ex divisione continui: sed causatus ex distinctione formatum", wie Thomas von Aquin (Summa Theologiae 1-1, q. 50, a. 3) hervorhebt; dort im Textzusammenhang auch die ausführliche Begründung.
36 Chor vom griechischen chorós (lateinisch: cohors) = aufgrund ganz bestimmter Merkmale zusammengehörende Menge, Schar. Siehe zu diesen Chören Eph 1, 21, Kol 1, 16.
37 Siehe Gen 3, 24.
38 Siehe zu deren Auftreten Jes 6, 2-4.
39 Jung-Stilling hatte in Strassburg Medizin studiert und dort auch promoviert. Danach wirkte er sieben Jahre hindurch als praktischer Arzt und Geburtshelfer im heutigen Wuppertal. Dazu war er zeitlebens als Augenarzt tätig; er befreite gut 2 000 Menschen durch Operation aus der Blindheit und dürfte etwa 20 000 Patienten ophthalmologischen Rat angedient haben. An der Universität Marburg hielt er (als ordentlicher Professor der Ökonomik) an der medizinischen Fakultät Übungen in Ophthalmo-Chirurgie ab.
Siehe zu dieser Seite des Wirkens von Jung-Stilling Gerhard Berneaud-Kötz: Jung-Stilling als Arztpersönlichkeit. Laienmediziner, Arzt, Augenarzt und Staroperateur, in: Michael Frost (Hrsg.): Blicke auf Jung-Stilling. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1991, S. 19 ff. und die dort (S. 39) angegebene Literatur sowie Johann Heinrich Jung-Stilling: Geschichte meiner Staar Curen und Heylung anderer Augenkrankheiten, Hrsg. von Gerhard Berneaud-Kötz. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1992, S. 21 ff.
40 Schutzengel von Jung-Stilling; siehe Anm. 9.
41 Siehe etwa Mt 18, 10, Apg 12, 15, Hebr 1, 14, Ps 90, 11 ff.
Im Neuen Testament sind Engel auch sehr eng mit der Heilsgeschichte verflochten. Sie verkünden die Ankunft CHristi und dienen IHm (Mt 4, 11), nehmen teil an der Freude über die Bekehrung der Sünder (Lk 15, 10), an der Entwicklung der Kirche (1 Kor 4, 9, Eph 3, 10); Engel bringen die Gebete der Heiligen GOtt dar (Offb 8, 2-4), beschützen die Kleinen (Mt 18, 10), die Apostel (Apg 12, 15), geleiten die Gerechten im Tode zu GOtt (Lk 16, 22) usw. Auch am Weltgericht werden sie mit CHristus teilnehmen (Mt 16, 27; 13, 39; 24, 31; 25, 31, 1 Kor 15, 52, 1 Thess 4, 16, 2 Thess 1, 7).
42 Siehe Jes 6, 6 ff.
43 Siehe Mt 18, 10, Apg 12, 15.
44 Siehe Dan 10, 12 ff., Sach 1, 12.
45 Siehe Apg 16, 9.
46 Siehe Sach 1, 10 ff.
47 Der seherische Emanuel Swedenborg (1688-1772), ein hervorragender Naturforscher, Mathematiker und Techniker. Seine "Himmlischen Geheimnisse", zuerst achtbändig 1749-1758 in London erschienen und bis heute immer wieder aufgelegt, enthalten eine Reihe von nicht biblisch belegten Aussagen zu den Engeln, manches wohl in Anlehnung an die bekannte Schrift "Über die himmlische Hierarchie" des hochgelehrten und erleuchteten Dionysios Areopagita (auch Pseudo-Dionysius genannt, eines syrischen Autors um die Wende vom 5. zum 6. Jahrhundert), die durch die Zeiten Verbreitung fand.
Jung-Stilling schätzte Swedenborg und verteidigt ihn gegen den Vorwurf des Betrugs; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 1), S. 90 ff (auf S. XVI wird der Name falsch "Swedenburg" und auf S. 91 falsch "Schwedenborg" geschrieben); S. 97 f. Kritik an Swedenborg.
Einer der engeren Freunde von Jung-Stilling, ein Kaufmann aus Elberfeld, traf sich mit Emanuel Swedenborg in Amsterdam; siehe den ausführlichen Bericht darüber in Dialogform auf S. 93 ff.- Beinebens schätzte Jung-Stilling diese Darstellungsweise; siehe Hans Grellmann: Die Technik der empfindsamen Erziehungsromane Jung-Stillings. Ein Beitrag zur Empfindsamkeit der Aufklärung, neu Hrsg. von Erich Mertens. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1993, S. 145.
Bei dem in der "Theorie der Geister=Kunde" auf S. 93 ff. erwähnten Kaufmann und "Mysticker im reinsten Verstand" dürfte es sich sehr wahrscheinlich um Johann Rütger Lausberg (1720-1801) gehandelt haben, einem frühen Gönner von Jung-Stilling und Freund seines Schwiegervaters Peter Heyder (1723-1785). Jung-Stilling nennt diesen Gesprächspartner von Swedenborg an anderer Stelle Herrn Liebmann (Jung-Stilling gibt in seiner "Lebensgeschichte" fast allen Personen und Orten eigene Namen); siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte (Anm. 3), S. 260 f., S. 269 sowie Rainer Vinke: Jung-Stilling und die Aufklärung. Die polemischen Schriften Johann Heinrich Jung-Stillings gegen Friedrich Nicolai (1775/76). Stuttgart (Franz Steiner Verlag) 1987, S. 87 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Bd. 129). In diesem hervorragenden Werk S. 102-129 eine (kritische) Darstellung der Zeit des Wirkens von Jung-Stilling in Elberfeld und schliesslich auch Leo Reidel: Goethes Anteil an Jung-Stillings "Jugend". Neu herausgegeben und bearbeitet von Erich Mertens. Siegen (J. G. Herder-Bibliothek Siegerland) 1994, S. 104 (Schriften der J. G. Herder-Bibliothek Siegerland, Bd. 29).
48 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 1), S. 375 sowie Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 86.- Vgl. zu jener Frage auch Thomas von Aquin: Summa Theologiae 1-1, q. 108, a. 8 (Utrum homines assumantur ad ordines angelorum); in diesem Artikel unterscheidende Abwägung dieser Ansicht mit Deutung der bezüglichen Schriftstellen Mt 22, 30 und Lk 20, 36.
49 Siehe Joh 12, 31 ("... princeps huius mundi ..."), 2 Kor 4, 4 ("... deus huius saeculi ...").
50 Siehe Mt 8, 16, Lk 6, 18; 10, 20; 11, 26; 24, 39, Apg 19, 12, Eph 6, 12 (hier wird der reine Geist in geraden Gegensatz gestellt zum leiblich-geistigen Menschen).
51 Siehe Lk 24, 39 ("... spiritus carnem et ossa non habet ...").
52 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 69.
53 Siehe Tob 12, 19 ("Videbar [videri = scheinen, gefolgt vom Nominativ mit Infinitiv; hier Imperfekt des Indikativs, also: "ich schien zwar mit euch ..."] quidem vobiscum manducare et bibere, sed ego cibo invisibili et potu, qui ab hominibus videri non potest, utor", sagt der Engel Raphael zu Tobias). Vgl. auch Thomas von Aquin: Summa Theologiae 1-1, q. 51, a. 2 (Utrum angeli assumant corpora) zur feineren Unterscheidung.
54 Siehe Gn 6, 2.- Das "videntes filii Dei (im griechischen Text steht angeloi = Engel) filias hominum, quod essent pulchrae, acceperunt sibi uxores" bezieht sich nicht auf die Heirat von Engeln, sondern von Menschen: nämlich zwischen den guten Sethiten und den schlimmen Kainstöchtern. Dies klärt der Textzusammenhang ganz eindeutig und zweifelsfrei.
55 Die Umwohnung (Umsessenheit, circumsessio) ist eine bloss äusserliche Bedrängung durch einen bösen Geist, dessen Ziel es ist, den Menschen zu quälen.
Der Apostel Paulus berichtet von solchem Quälgeist: siehe 2 Kor 12, 7 ("... datus est mihi stimulus carnis meae angelus satanae, qui me colaphizet [vom griechischen colaphos = Faustschlag]."), 1 Tess 2, 18 ("... voluimus venire ad vos, ... sed impedivit nos satanas"). Vgl. auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 1), S. 189 ff.- Vgl. über die Natur der Dämonen Thomas von Aquin: Summa Theologiae 1-1, q 64 und über ihre Macht, Menschen zu quälen, Summa Theologiae 1-1, q. 114 (De daemonum impugnatione) sowie Summa Theologiae 3, q. 49, a. 2.
56 Besessenheit (possessio, energema) im strengen Sinne. Bei ihr ergreift der unreine Geist den Leib und die niedrigen Seelenkräfte des Menschen und beherrscht sie gewaltsam so, dass dieser auch den Gebrauch der höheren Seelenkräfte mehr oder minder verliert und als williges Werkzeug des Teufels erscheint. Siehe hierzu Thomas von Aquin: Summa Theologiae 1-2, q. 80, a. 2.
57 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 92 ff.
58 Jung-Stilling charakterisiert die "aufgeklärten" Geistlichen seiner Zeit sehr gut in seinem vierteiligen Roman "Das Heimweh", 1794 bis 1796 erschienen. Siehe hierzu übersichtlich zusammenfassend Otto W. Hahn: Jung-Stillings "Heimweh", in: Michael Frost (Hrsg.): Blicke auf Jung-Stilling. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1991, S. 125.
59 Siehe Joh 12, 31.
60 Siehe Mt 1, 24, Lk 4, 34.
61 Siehe Mt 10, 1, Mk 3, 10, Lk 9, 1; 10, 17.
62 Siehe Mt 9, 32; 12, 22, Mk 9, 16 ff., Lk 11, 14.
63 Siehe Mt 8, 28-30, Mk 5, 2-20, Lk 8, 28-30.
64 Siehe Mt 17, 14-17 (Fallsucht), Lk 13, 11-16 (Gicht).
65 Ein männlicher Patient hatte einen stark juckenden Ausschlag über dem ganzen Körper. Der Kliniker (wahrscheinlich Jung-Stillings akademischer Lehrer Professor Johann Christian Ehrmann) verordnete bei der Visite eine Arznei zum Einnehmen, warnte aber mit Nachdruck den Kranken vor irgendwelchen Einreibungen der Quaddeln.
Indes, eine alte Frau überredete den Patienten, eine von ihr mitgebrachte Salbe zu benutzen. Der Mann starb daraufhin unter Qualen; die Frau kam für drei Monate in Arrest. Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Gesellschaftliche Mißstände. Eine Blütenlese aus dem "Volkslehrer". Berlin (Duncker & Humblot) 1990, S. 36 f.
66 Siehe (die Texte grösstenteils im Wortlaut) bei Heinrich Schmid: Die Dogmatik der evangelisch=lutherischen Kirche dargestellt und aus den Quellen belegt. Erlangen (Heyder) 1843, S. 147 ff., S. 166 f.
67 Siehe hierzu das bekannte Werk des katholischen Theologieprofessors Herbert Haag: Abschied vom Teufel, 8. Aufl. Einsiedeln (Benziger) 1990 (Theologische Meditationen, Bd. 23) sowie Herbert Haag (Hrsg.): Teufelsglaube, 2. Aufl. Tübingen (Katzmann) 1980.
68 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Sachgerechtes Wirtschaften. Sechs Vorlesungen. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 50, S. 61 sowie Badische Landesbibliothek (Hrsg.): Jung-Stilling (Anm. 8), S. 98 (Titelblatt-Kopie des Theobald-Romans von Jung-Stilling mit dem Motto: "Mittelmaß die beste Straß").
69 Gemeint ist die "Theorie der Geister=Kunde", siehe Anm. 1.
70 Washeit hier gleich Wesenheit (quidditas); siehe Anm. 34. Vgl. auch 1 Kor 12, 20.
71 Siehe Kol 2, 18, Offb 19, 10; 22, 9.
72 Jung-Stilling war reformierter Konfession. Seine Heimat, das Fürstentum Nassau-Siegen, nahm um das Jahr 1533 die lutherische Reformation und 1578 den Calvinismus an; siehe Gerhard Specht: Johann VIII. von Nassau-Siegen und die katholische Restauration in der Grafschaft Siegen. Paderborn (Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens) 1964, S. 8 ff.
"Ich habe einmal den festen Grundsatz angenommen, mich zu keiner anderen äußeren Partei zu bekennen als zu der Evangelisch-Reformierten, in welcher ich geboren bin", schreibt Jung-Stilling 1798; siehe Hermann Müller: ... wenn die Seele geadelt ist. Aus dem Briefwechsel Jung Stillings. Giessen und Basel (Brunnen-Verlag) 1967, S. 51.
73 Jung-Stilling bedauert, dass Bilder "unserer vollendeten verklärten Brüder"- bloss wegen des Verdachts auf Missbrauch- "mit dem Bann belegt" wurden; siehe Jung-Stilling-Lexikon Religion (Anm. 7), S. 71.
74 Siehe Ps 150, 1 ("Laudate Dominum in sanctis eius"), Ps 67, 36 ("Mirabilis Deus in sanctis suis").
75 Siehe Offb 7, 9 ff.
76 Siehe Jak 1, 17, 1 Kor 15, 10.
77 Siehe Röm 15, 30, Jak 5, 16.- Als Holofernes (Feldherr des assyrischen Königs Assurbanipal) die Stadt Bethulia hart belagerte, kamen der Stadtvorsteher Ozias und die Ältesten der Stadt zu Judith, damit sie zu GOtt bete (Jud 8, 29: "Nunc ergo ora pro nobis, quoniam mulier sancta es, et timens Deum"). Ebenso bat man Samuel um sein Gebet für die Israeliten, als die Philister sie bedrängten (1 Kön 7, 8: "Ne cesses pro nobis clamare ad Dominum Deum nostrum, ut salvet nos de manu Philisthinorum").
78 Siehe über die Darbringung der Gebete vor GOtt Offb 5, 8; 8, 3 ff.
79 "Ite ad servum meum Iob, ... Iob autem servus meus orabit pro vobis"; siehe Ijob 42, 8 ff.
80 Jung-Stilling war mit Johann Wolfgang Goethe (1749-1832) in jüngeren Jahren eng befreundet. Siehe sehr gut zusammenfasend Gerhard Schwinge: Prophet und Weltkind. Jung-Stilling und Goethe, in: Badische Landesbibliothek (Hrsg.): Jung-Stilling (Anm. 8), S. 112 ff.- Siehe zum Vorwurf des "Aberglaubens" in Bezug auf die Verehrung von Gegenständen fein abwägend Thomas von Aquin: Summa Theologiae 2-2, q. 94, a. 1 (Utrum idololatria recte ponatur species superstitionis).
81 Siehe Anm. 4.
82 Der Basler Prädikant Johann Jakob Faesch (1759-1835) brachte eine gehässige Rede gegen Jung-Stilling als Broschüre (Predigt über den Gespenster=Glauben, nach Timotheum IV. v. VII. Gehalten in der Kirche St. Theodor, den 9ten Weinmonat 1808. Auf hohes Begehren und dem Wunsche mehrerer ansehnlichen [so!] Zuhörer gemäß zum Druck befördert. Basel, in der Schweighauserschen Buchhandlung zu haben) in Umlauf; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 54 ff.
83 Der Basler Antistes (Landes-Superintendent) Emanuel Merian (1732-1818) verfasste ein Gutachten gegen die "Theorie der Geister=Kunde" von Jung-Stilling; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 39, S. 119 (je ein Portrait von Antistes Merian), S. 101 ff.- Die "Theorie der Geister=Kunde" blieb aufgrund des Gutachtens im Kanton Basel verboten.
84 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4) S. 92 f.- "Meine Theorie der Geisterkunde muß wohl dem Satan ein Dorn in den Augen seyn, daß er sich immer dagegen regt", schreibt Jung-Stilling wohl zu recht; siehe: Der graue Mann eine Volksschrift. Sieben und zwanzigstes Stück. Nürnberg (Raw'sche Buchhandlung) 1813, S. 300.
85 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades (Anm. 4), S. 171.
86 Siehe zum Zeitbegriff der Hölle Christlieb Himmelfroh: Jung-Stilling belehrt (Anm. 1), S. 16:
"Ein kleiner Vogel tut sich nahn
All' tausend Jahr dem Ozean,
Wo er am Ufer niedersinkt,
Ein Tröpfchen Salzeswasser trinkt.
Wenn dieser hat getrunken leer
Das ganze Wasser, jedes Meer,
Dann ging die Uhr der Höllen-Zeit
Den Zehntteil der Sekunde weit."
87 Siehe Mt 4, 3-10.
88 Siehe Mk 4, 15.
89 Siehe Mt 13, 39.
90 Siehe Lk 22, 3 und 31.
91 Siehe Mt 16, 18.
92 Siehe Joh 12, 31; 14, 30, 10, 11.
93 Siehe Röm 5, 12 sowie Jung-Stilling-Lexikon Religion (Anm. 7), S. 33.
94 Siehe Haltaus Unverzagt: Hat Jung-Stilling Recht? (Anm. 1), S. 47 ff.
95 Siehe Eph 1, 4-10.
96 Siehe hierzu vertiefend Gerhard Schwinge: "... wie aus einer andern Welt...". Jung-Stilling und Johann Peter Hebel, in: Michael Frost (Hrsg.): Blicke auf Jung-Stilling (Anm. 58), S. 63 ff.
97 Siehe Jung-Stilling-Lexikon Religion (Anm. 7), S. 44 ("Wir können gewiß versichert seyn, daß der Herr jedes gläubige Gebet erhört, wir erlangen immer etwas dadurch, was wir ohne unser Gebet nicht erlangt haben würden, und zwar das, was für uns das beste ist").
Sit DEo gloria et lectori bonum, verum, pulchrum.
Siehe auch das Gedicht Stillings Gottes Boten von den Menschen
Siehe auch das dritte Gedicht: Stillings Wunder im Münster zu Konstanz
Siehe auch das vierte Gedicht Stillings Von der Wirkkraft der
Geister
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